
09.08.2025
GdP im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger
Die Zukunft des Zolls verlangt nach mutigen Schritten und Schnitten.
In sehr angenehmer und aufmerksamer Atmosphäre sprachen Staatssekretär Dr. Bösinger und der GdP-Zoll-Vorsitzende Frank Buckenhofer über das Projekt Zoll-2030 und dessen Umsetzung. So eröffnete Buckenhofer das Gespräch damit, dass es sich aus seiner Sicht langsam abzeichnet, was die Verwaltung im Detail für Überlegungen und Planungen hat, um ihr selbstgestecktes Ziel einer modernen Zollverwaltung zu erreichen. Immer mehr sickert erkennbar durch, welche Organisationskästchen den Zoll der Zukunft nach dem Willen der Verwaltung prägen sollen. Man kann aber schon jetzt deutlich erkennen, dass die verwaltungsseitig angestrebte Zielstruktur weniger von der Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben mit unterschiedlichen Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation, Ausrüstung und strategische Ausrichtung geprägt ist, dafür umso mehr von geneigten Bewahrungs- und Bestandssicherungsgedanken.
GdP will alle Standorte erhalten – aber mit anderen Behördenstrukturen
„Auch die Überlegungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) folgen der sozialverträglichen Sicherung der Standorte, nicht aber dem Erhalt möglichst vieler kleinräumiger Dienststellen, die in ihren zugewiesenen Aufgaben immer nur einen Teil oder Ausschnitt der Zollaufgaben abdecken“, erläuterte Buckenhofer den Unterschied zu dem Verwaltungskonzept. „Wenn man die Finanzverwaltungsaufgaben und die Polizeiaufgaben des Zolls schon nicht in unterschiedlichen Behörden oder Säulen innerhalb derselben Zollverwaltung organisieren will, sollte man wenigstens solche Zollbehörden errichten, die zukünftig in der Lage sind, alle diese vollkommen unterschiedlichen Aufgaben des Zolls in der Dauerlast zu erledigen (sogenannte Vollsortimentbehörden)“. Diese müssen dann aber auch groß genug sein, um das mit Personal und Ausrüstung zu gewährleisten. Das wird in den angedachten neuen Ortsbehörden jedoch ohne gewaltigen Personalzuwachs nicht abzubilden sein.
Der Zollvollzug braucht klare Rechtsvorschriften
Die GdP plädiert darüber hinaus für ein vollzugspolizeiliches Rahmengesetz für den gesamten Zollvollzug, in dem alle grundlegenden polizeitypischen Befugnisse zur Gefahrenabwehr verankert sind, die auch alle anderen Polizeibehörden des Bundes und der Länder nach ihren jeweiligen Polizeigesetzen haben. Der Zoll ist beispielsweise im Kampf gegen Schmuggel, Geldwäsche und Arbeitsmarktkriminalität materiell-rechtlich genauso eine Polizei wie die Bundespolizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Darum benötigt er auch die üblichen Polizeibefugnisse. Die weiteren zolltypischen Sonderbefugnisse, beispielsweise zur Zollüberwachung oder Schwarzarbeitsbekämpfung, bleiben hiervon unberührt. Anstelle von unnötigen, internen organisatorischen Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Einheiten brauchen wir einen kompetenten und einheitlichen Zollvollzugsdienst mit den Kernbereichen Kontrollen und Ermittlungen sowie Einsatzunterstützung und Technik im Kampf gegen jede Kriminalität, für deren Bekämpfung der Zoll zuständig ist. Nur so lassen sich die personellen Ressourcen auch zeitlich und örtlich flexibel, lage- und einsatzorientiert und an den aktuellen regionalen Entwicklungen der Kriminalitätsphänomene steuern und einsetzen. Der Zoll muss eine moderne und schlagkräftige Einheit im Kampf gegen die Kriminellen werden.
Staatssekretär Dr. Bösinger hat sich mit großem Interesse die Sichtweisen der GdP angehört und aufgenommen. Auch der Hinweis, dass es deutlich effektiver sei, bereits in der Laufbahnausbildung und auch schon davor bei der Bewerbersuche auf die unterschiedlichen Berufszweige im Zoll (Zollverwaltungsdienst/ Zollvollzugsdienst) einzugehen und sie getrennt zu bewerben und auszubilden, fand sein Interesse.
Die GdP wird das Projekt weiter konstruktiv begleiten und bleibt mit Dr. Bösinger im Gespräch.
Weitere Informationen zum GdP Konzept "Zoll 2030" finden Sie hier!