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© Foto: GdP | Kay Herschelmann
Foto: GdP | Kay Herschelmann

26.08.2025

Update: Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich

Beamtenpolitik Besoldung

Am 6. April 2025 haben sich die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen auf ein Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten zur Steigerung der Entgelte in den Jahren 2025 und 2026 sowie zu weiteren Details geeinigt. Jetzt steht die Übertragung der Einigung auf die Beamtinnen und Bematen sowie die Anwärterinnen und Anwärter und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger an.

Aktuell ist laut Bundesinnenministerium für Anfang September ein Kabinettsbeschluss zu Abschlagszahlungen geplant, mit denen der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung – wie im Tarifbereich um 3,0 Prozent – rückwirkend zum 1. April 2025 umgesetzt werden soll. Auf Euren Konten habt Ihr diese Abschlagszahlung dann voraussichtlich zusammen mit den Dezemberbezügen.

Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Damit sich die Auszahlung dadurch nicht noch weiter verzögert, ist nun die Abschlagszahlung geplant. 

Wichtig zu wissen:

Beim Vorschlag des BMI geht es nun erstmal ausschließlich um den ersten Teil der linearen Erhöhung, die der Tarifabschluss vorsieht. Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8 Prozent) voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. 

Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8 Prozent der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.