
27.09.2025
Zoll 2030 - Augen aufs Ziel, da geht mehr!
Da war mehr drin! Auch wenn die jetzige Reform mit dem Ziel verkündet wurde, die von der GdP geforderte Bündelung der Vollzugsdienste in schlanken Strukturen - ohne Doppelstrukturen - endlich anzugehen, bleiben die jetzt veröffentlichten Zielstrukturen hinter den Erwartungen zurück.
Mit viel Fantasie kann man die Grundidee der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in dem nun vorliegenden Ergebnis erkennen, doch es hätte mehr Mut und Entschlossenheit gebraucht, diese konsequent umzusetzen.
GdP will alle Standorte erhalten – aber mit anderen Behördenstrukturen
Wir stehen für eine konsequente Organisationsstruktur, die sich in erster Linie an unseren Aufgaben orientiert und klare Strukturen und Zuständigkeiten aufweist, die auch unseren Zusammenarbeitsbehörden verständlich sind. Dabei verfolgen auch die Überlegungen der GdP die sozialverträgliche Sicherung der Standorte und eine Fusion der Vollzugsdienste auf Augenhöhe.
„Wenn man die Finanzverwaltungsaufgaben und die Polizeiaufgaben des Zolls schon nicht in einem „echten“ Zwei-Säulen-Modell in verschiedenen Behörden oder Säulen innerhalb derselben Zollverwaltung nach dem Vorschlag der GdP organisieren will, so bedarf es wenigstens solcher Behörden, die in der Lage sind, alle vollkommen unterschiedlichen Aufgaben des Zolls in der Dauerlast zu erledigen, sogenannte Vollsortimentbehörden“, so Frank Buckenhofer. Diese müssen dann aber auch groß genug sein, um dies mit Personal und Ausrüstung zu gewährleisten. Dieser Anspruch ist mit einer Struktur von mehr als 16 Ortsbehörden kaum zu erreichen. Die Schaffung von 8 Vollsortimentbehörden sowie weiteren 33 Ortsbehörden, die jeweils nur bestimmte Aufgaben wahrnehmen, verfehlen den selbst auferlegten Anspruch, Strukturen und Zuständigkeiten effizient zu gestalten.
Der Zollvollzug braucht klare Rechtsvorschriften statt Patchwork Gesetzgebung
Die GdP plädiert seit langer Zeit für ein vollzugspolizeiliches Rahmengesetz für den gesamten Zollvollzug, in dem zunächst alle grundlegenden polizeitypischen Befugnisse zur Gefahrenabwehr verankert sind, so wie sie alle anderen Polizeibehörden des Bundes und der Länder nach ihren jeweiligen Polizeigesetzen haben.
Denn eins ist klar: Ohne ein starkes Gesetz für die vollzugspolizeilichen Aufgaben verpufft jede organisatorische Reform im Zoll. Die weiteren zolltypischen Sonderbefugnisse, beispielsweise zur Zollüberwachung oder Schwarzarbeitsbekämpfung, bleiben hiervon unberührt.
Daher muss der Appell lauten: Da geht mehr! Die GdP steht weiterhin als Ideengeber bereit und setzt sich laut und konstruktiv für die Interessen und Belange der Beschäftigten ein, damit Zoll 2030 auch eine spürbare Verbesserung in allen Ebenen bewirkt und nicht zu einer weiteren, erfolglosen Reform wird. Damit das so kommt, müssen BMF und GZD aber mutiger und konsequenter handeln. Hier braucht es mehr GdP und die Augen weiter aufs Ziel!
Zoll-2030 – Die GdP wird das Projekt weiter konstruktiv begleiten