jumpToMain
© Adobe Stock | 228602944
Adobe Stock | 228602944

30.09.2025

5 Tage Einführungspraktikum für alle!

Anwärter Studierende JUNGE GRUPPE (GdP)

Im September 2025 startete für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen des mittleren und gehobenen Dienstes die Laufbahnausbildung beim Zoll. Der Auftakt wird hierbei traditionell im Rahmen des Einführungspraktikums vor Ort gemacht.

Das Einführungspraktikum ist dabei ein richtiges und wichtiges Element, um neue Kolleginnen und Kollegen mit den wichtigsten Informationen rund um ihre neue Stellung als Beamte zu versorgen und einen Kontakt mit den Ausbildungsverantwortlichen vor Ort herzustellen.

In zahlreichen und konstruktiven Gesprächen im Zuge der Neueinstellungen im September 2025 hat sich gezeigt, dass die gegenwärtige Ausgestaltung des Einführungspraktikums im gehobenen Dienst zu kurz ist und die wesentlichen Inhalte nur rudimentär und stark gekürzt vermittelt werden können. In zwei Tagen ist eine vernünftige Einführung vor Beginn der eigentlichen Ausbildung nicht sinnvoll möglich.

Im mittleren Dienst läuft dies besser. In den fünf Tagen am eigenen Hauptzollamt können die Kolleginnen und Kollegen mit den relevanten Inhalten versorgt werden, um danach in die Ausbildung starten zu können. In dieser Woche können wichtige Infos vermittelt werden und die notwendigen Formalitäten zu Beginn des Beamtenverhältnisses erledigt werden. Gleichzeitig wird der eigentliche Ausbildungsstart nicht zu sehr herausgezögert. Das begrüßt die GdP ausdrücklich und fordert ein einheitliches Einführungspraktikum von fünf Tagen am örtlichen Hauptzollamt auch für die Anwärter des gehobenen Dienstes. 

Wir lehnen ebenfalls die derzeit geplanten Überlegungen ab, das Einführungspraktikum auf zwei Wochen zu verlängern. Diese Forderung wird den Start der eigentlichen Ausbildung nur unnötig nach hinten verschieben und damit wichtige Ausbildungsinhalte an den Bildungs- und Wissenschaftszenten zeitlich komprimieren, was eine zusätzliche Belastung für die Anwärterinnen und Anwärter darstellt, die sich, ganz konkret, in längere Unterrichtstage auswirkt. Zudem verkennen diese Überlegungen sträflich, dass die Bindung und Identifikation der Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung während der gesamten Laufbahnausbildung zentraler Auftrag aller ausbildenden Beamten ist. Dies mit der geplanten Verlängerung des Einführungspraktikums kompensieren zu wollen, verkennt diesen wichtigen Auftrag grob. Diese zusätzliche Woche ist sowohl in der theoretischen Ausbildung als auch in der späteren praktischen Ausbildung sinnvoller unterzubringen!