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© Bild: AdobeStock_294650274
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12.10.2025

Der Zoll im Kampf gegen moderne Sklaverei

Heute tagt der Finanzausschuss und berät den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung.
 Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) legt dabei den Fokus auf Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.
 

„Das sind üble Formen der Organisierten Kriminalität (OK). Sie dienen nur einem Ziel: dem großen, schnellen und kriminellen Geldverdienen. Hier treiben gewissenlose Täter ihr Unwesen, die mit verachtenden und skrupellosen Methoden Menschen versklaven“, sagt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll. Der Zoll mit seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kann ein zentraler Akteur im Kampf gegen diese perfiden Ausprägungen der Arbeitsmarktkriminalität sein. Doch die FKS leidet unter einem Zielkonflikt: Einerseits ist sie Kontroll- und Strafverfolgungsbehörde, andererseits erfüllt sie funktionelle Aufgaben einer Arbeitsinspektion zum Schutz von Beschäftigtenrechten. Die GdP begrüßt daher den dringenden Änderungsvorschlag im Bundesrat zur Stärkung des Opferschutzes von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Opferschutz und Bekämpfung von Menschenhandel müssen Priorität haben.

Die GdP mahnt deutlich: 
Deutschland muss seiner besonderen Verpflichtung nachkommen, jegliche Formen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit strategisch und nachhaltig zu bekämpfen und die Opfer solcher Straftaten zu schützen.

Die Forderungen im Detail, die eine Umsetzung jetzt unumgänglich machen:

  1. Bekämpfung von Menschenhandel und Opferschutz als Kernauftrag: Die Identifizierung und Unterstützung von Opfern von Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel müssen als prioritäre Aufgaben gesetzlich festgelegt werden.
  2. Klare Strukturen für klare Verhältnisse: Entsprechend den Empfehlungen internationaler Expertengruppen muss innerhalb der FKS eine klare Trennung zwischen dem Schutz von Beschäftigten vor Ausbeutung und den polizeilichen Kontrollaufgaben vorgenommen werden.
  3. Schutzvorgaben gesetzlich verankern: Konkrete Schutzvorgaben, wie zum Beispiel das Non-Punishment-Prinzip in § 154c Absatz 2 Strafprozessordnung, oder Kompetenzen der Zollbehörde zur Bescheinigung von Anhaltspunkten für Menschenhandel, müssen gesetzlich verankert werden.
  4. Intelligente Kontrollen: Indikatoren für Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sollten im Rahmen des Zentralen Risikomanagements Berücksichtigung zur Priorisierung von Überprüfungen finden.

 

Bürokratie und fehlende Polizeistrukturen blockieren derzeit im Zoll den Opferschutz!

„Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedarf einer grundlegenden Reform der FKS hin zu einer schlagkräftigen Einheit“, so Buckenhofer weiter. „Schwere und Organisierte Kriminalität lassen sich nicht mit bürokratischen und schwerfälligen Verwaltungsstrukturen bekämpfen, wie sie derzeit in der Zollverwaltung vorherrschen und auch in Zukunft weiter beabsichtigt sind.“ 

Wir fordern die zügige Umsetzung unseres Konzepts „Zoll 2030“ und die Einführung einer Zollpolizei – angelehnt an das effektive italienische Vorbild der „Guardia di Finanza“. Nur eine strategische Neuausrichtung des Zolls mit den notwendigen polizeilichen Strukturen, Befugnissen, Datenzugängen und einer tauglicheren Ausrüstung ermöglicht es, Kriminalität wirksam zu bekämpfen und die Opfer des erbärmlichen modernen Sklavenhandels wirksam zu schützen.