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© Bild: AdobeStock_558405031
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15.01.2026

Schwarzarbeitsbekämpfung als Einheit denken!

Zoll-2030 Finanzkriminalität Schwarzarbeit

Die zum Ende des letzten Jahres in Kraft getretenen Änderungen rund um das neue Schwarzarbeits-bekämpfungsmodernisierungs- und Digitalisierungsgesetz eröffnen der FKS wesentliche neue Möglichkeiten, um ihre Aufgaben noch schneller, zielgerichteter und effizienter erfüllen zu können. Die GdP hat die Gesetzesnovelle seinerzeit ausdrücklich begrüßt

Auch in den neuen Strukturen rund um „Zoll 2030“ muss sich dieser Wille zur Modernisierung nun wiederfinden. Neben einem Einsatz- und Streifendienst (Kontrolldienst aller Zollvollzugsaufgaben), der aktuell in den Sachgebieten 5 vorgesehen ist, bedarf es einer einheitlichen und schlagkräftigen FKS bestehend aus den Bereichen Prüfung und Ermittlung in einer einheitlichen Struktur und in einem Sachgebiet. Die GdP forderte bereits im letzten Jahr die Zusammenführung dieser Bereiche im Sachgebiet 6. Eine Trennung dieser Bereiche wäre hingegen nicht nur aus fachlicher Sicht nicht zielführend, sondern würde zudem auch noch etablierte Synergien zerschlagen und in ihrer Wirksamkeit bewährte qualitative Ansätze der Schwarzarbeitsbekämpfung wesentlich erschweren und die FKS damit um Jahre zurückwerfen. Stattdessen muss die Struktur nun dem Bewährten folgen und die FKS als Einheit denken!  

Daher erwartet die GdP vom Umsetzungsstab der GZD nun, die Ergebnisse von „Zoll 2030“ so zu überarbeiten, dass die FKS auch künftig weiterhin eine Einheit bildet. Der in der Praxis etablierte fachliche Austausch und die bedarfsgerechte Flexibilität zwischen den Prüfbereichen einerseits und den Ermittlungsbereichen andererseits ist eine wesentliche Stärke der FKS, die erhalten bleiben muss, wenn man Schwarzarbeit bis hin zu organisierten Strukturen wirksam bekämpfen will!

Unser Konzept für einen modernen Zoll findest Du hier.