11.04.2026
Zoll 2030: GdP zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Das Bundesministerium der Finanzen verkündet auf seiner Homepage stolz, dass mit dem Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung eingeleitet wird.
Zudem werden die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von internationaler Geldwäsche gestärkt sowie Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung organisierter Kriminalität, einschließlich krimineller Finanzströme, umgesetzt
Wenn große politische Ziele an schlechter Umsetzung scheitern.
An der wohlgemeinten Absicht bestehen keine Zweifel. Zu lange und zu oft wurde in der Politik bereits darüber diskutiert, dass Deutschland ein Geldwäscheparadies ist und dass es an den nötigen Instrumenten fehlt, mit denen man noch wirksamer den Kriminellen das Handwerk legen kann. Tatsächlich bieten Aufgaben, Befugnisse und auch das Know-how im Zoll gute Ansätze im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Dennoch haben Generationen von Führungskräften im Zoll in den letzten Jahrzehnten penibel darauf geachtet, dem Zoll möglichst kein deutliches polizeiliches Antlitz zu geben. Trotzdem fahnden die immer noch hoch engagierten Kolleginnen und Kollegen, die – zwar beamtenrechtlich schlechter gestellt sind als ihre Polizeikolleginnen und -kollegen – mit großem Elan nach Schurken, obwohl sie sich stets mit untauglichen Strukturen, komplizierter Rechtsarchitektur und mangelnder Personal- und Sachausstattung rumplagen. Sie sitzen enttäuscht in ihren Ämtern und schauen mit großer Sorge auf das, was kommt. Aber: Weder der Gesetzentwurf noch die neue Zielstruktur bringen den Zoll ernsthaft nach vorn. Personalansatz, Ausrüstung (Führungs- und Einsatzmittel), Aufbau- und Ablauforganisation, Melde- und Befehlswege und auch die zukünftige Rechtslage u.v.m. werden den verwaltungswissenschaftlichen, organisatorischen und strategischen Anforderungen an eine moderne Zollpolizei, die hocheffektiv die Kriminalität und Terrorismusfinanzierung bekämpfen soll, nicht gerecht.
Für die Debatte im Parlament reicht das Gesetz. Den Namen hat man dafür passend gemacht. Aber die Kolleginnen und Kollegen im Zoll schauen sehr aufmerksam, nachdenklich und ein wenig neidisch auf die Entwicklungen im Ressort des Bundesministeriums des Inneren. Dort wurden das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei in den letzten Jahrzehnten im Kampf gegen die Kriminalität stets deutlich mehr gefördert als der Zoll im Bundesministerium der Finanzen. Hier herrschte immer die nackte Armut. Deswegen gab es im Zoll auch immer nur Brosamen für Zollfahndung und Kontrolleinheiten im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Die vollmundigen Ankündigungen, die das Gesetz versprechen, finden eben nicht ihre haushaltspolitische, organisatorische und politisch-strategische Entsprechung in der Bereitstellung von Personal, Ausrüstung und Strukturen. Mehr und andere Befugnisse fangen für sich allein sicher keine Verbrecher. Dafür braucht es gut aufgestellte polizeilich geprägte Behörden. Das ist der Zoll heute nicht. Und das neue Gesetz ändert das nicht.
Die Stellungnahme der GdP zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz findet Ihr hier.
Unser Konzept für eine starke und zukunftsorientierte Zollverwaltung findet Ihr hier.
