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Die Bundespolizeitung –
Ausgabe 01/2025

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Online-Ausgabe 01/2025

Bundespolizeitung – Ausgabe 01/2025

Neuheiten von der EnforceTac

Ausstattung

Im Zeitraum vom 24. bis 26. Februar 2025 hat die diesjährige EnforceTac Messe in Nürnberg stattgefunden. Allein die Größe war überwältigend, so viele Messehallen wurden noch nie gefüllt. Der militärische Sektor hat sich fast verdoppelt. 

Wichtig für die GdP waren aber natürlich die FEM für Polizei und Sicherheitsdienste. Und gerade dort hat sich wieder sehr viel getan. Neben den Bekleidungsherstellern haben auch die verschiedenen Hersteller für Handschuhe, Einsatzstiefel, Helme, Atemschutzgeräte, ballistische Schutzwesten usw. viel zu zeigen gehabt. Hierzu konnte man erstmalig auch die neuen Sichtbarkeitselemente der taktischen Wechselhülle auf dem Stand von Mehler betrachten. Wirklich interessant waren auch die Fachvorträge, die exklusiv für Behördenvertretende veranstaltet wurden. Thema waren hier unter anderem neue Munitionsarten. Die neu vorgestellten Techniken und Materialien werden nun in die Überlegungen der GdP und ihrer Personalräte einfließen.

Trotz der aktuellen Situation war der Bereich der Laser-Trainingssysteme kleiner als noch bei den letzten Messen. Hier hat sich aber die Technik rasant weiterentwickelt. Trainingssysteme „für zu Hause“ sind marktreif und können praktisch überall genutzt werden. Auch große Firmen wie Axon (Taser) haben ihr Portfolio erweitert, gerade im Bereich der VR-Technik wird hier weiterentwickelt, um Kosten bei regulären Trainings zu sparen und eine optimale Ausbildung an den FEM zu gewährleisten.

Vertretbarer Kompromiss

TVöD-Einigung

Nach vier Verhandlungsrunden haben sich die Parteien in der Tarifrunde Bund und VKA auf ein Ergebnis geeinigt. Die Bundestarifkommission der GdP stimmte nach eingehender Prüfung der Einigung zu, da sie das Ergebnis als vertretbaren Kompromiss beider Seiten in wirtschaftlich angespannten Zeiten bewertet: „Es ist nicht zum Jubeln, aber erkennt die harte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an.

Die zentralen Punkte der Tarifeinigung:

  • Es erfolgt zunächst ab 1. April 2025 eine monatliche Tabellenentgelterhöhung in Höhe von 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, und ab 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.
  • Ab 1. April 2025 steigen die Entgelte für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und dual Studierende um 75 Euro und ab 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro. Zudem wird eine verbesserte Regelung zur unbefristeten Übernahme
    von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.
  • Die Wechselschichtzulage wird von 105 Euro auf 200 Euro erhöht. Die Erhöhung der Schichtzulage erfolgt von 40 auf 100 Euro.
  • Es wird mehr Regelungen zur flexibleren Arbeit geben, zum Beispiel Verbesserungen bei Gleitzeit und Langzeitkonten.
    Zudem wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf 42 Stunden zu erhöhen.
  • Hinsichtlich der Arbeitszeit wird es zukünftig eine Wahlmöglichkeit geben. Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr
    2026 bei der VKA einheitlich auf 85 Prozent und beim Bund gestaffelt nach Entgeltgruppen erhöht. Es besteht dann die
    Wahlmöglichkeit, bis zu drei Tage in freie Zeit umzuwandeln. Dies wird dann mit der Jahressonderzahlung verrechnet.
  • Für die Beschäftigten des Bundes werden die bisher unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der Tarifgebiete Ost
    und West angeglichen.
  • Zudem wird ab 2027 ein weiterer freier Tag als Urlaubstag eingeführt, auch für Auszubildende, Praktikantinnen und
    Praktikanten und dual Studierende.
  • Die Laufzeit beträgt 27 Monate und endet demnach am 31. März 2027.
  • Die GdP erwartet eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
  • Die Tarifeinigung steht unter Vorbehalt des Widerrufs innerhalb der Erklärungsfrist, die mit Ablauf des 14. Mai 2025
    endet.

Kostenfrei weiterbilden!

Lebenslanges Lernen

Von der Einstellung bis zur Pensionierung und darüber hinaus – die GdP bietet jedes Jahr eine Reihe von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen an. Zum Angebot zählen unter anderem auch zahlreiche gesellschaftspolitische und fachliche Seminare sowie gesundheitliche Präventionsangebote. In der Regel (bis auf wenige Ausnahmen) sind sie für Mitglieder kostenlos – teilweise sogar inklusive Verpflegungs- und Reisekosten! Auch eine Freistellung vom Dienst ist oftmals möglich. Außerdem profitieren GdP-Mitglieder vom größten gewerkschaftlichen Netzwerk Deutschlands und können zu günstigen Konditionen an den Seminaren des DGB-Bildungswerks und seiner angeschlossenen Partner teilnehmen.

Alle Bildungsangebote gibt es hier.

Pausenabzug bei Krankheit und Urlaub

Aktueller Sachstand

Zum Hintergrund:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte zunächst zwei Urteile des OVG Koblenz in dieser Angelegenheit aufgehoben, weil aus seiner Sicht die Frage nicht geklärt war, ob die Soll-Arbeitszeit der Kläger mit oder ohne Anrechnung der Ruhepausen erreicht wird. Daraufhin musste sich das OVG Koblenz im November 2024 erneut mit den Klagen beschäftigen und wies diese wieder ab. Das nimmt die GdP nicht hin! Die Frage des BVerwG wurde ihrer Meinung nach noch immer nicht umfassend geklärt. Daher hat die GdP Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Neue Höchstzahl 2023

Mit insgesamt 2.979 angegriffenen Bundespolizeibeamtinnen und -beamten im Jahr 2023 wurde die größte Zahl von Angriffen seit Einführung der statistischen Erhebung im Jahr 2001 registriert. Neben der Großeinsatzlage in Lützerath im Januar 2023 führten insbesondere vermehrt Einzelfälle zu dieser Steigerung.

Unbürokratische Hilfe bei Langzeiterkrankung

GdP-Krankengeldbeihilfe

Es sind herausfordernde Zeiten, in denen wir leben. Und da besondere Situationen besondere Maßnahmen erfordern, legt die GdP für ihre Mitglieder aus dem Tarifbereich in diesem Jahr noch einen drauf: Seit dem 1. Januar 2025 und zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres gibt es für Mitglieder des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll eine Krankengeldbeihilfe.
Ganz konkret bedeutet das: Die GdP zahlt Tarifbeschäftigten in der Bundespolizei, dem Zoll oder dem BALM für die Dauer des Krankengeldbezugs 5,00 Euro pro Kalendertag der fortdauernden Arbeitsunfähigkeit.

Die Voraussetzungen:

  • Antragsstellende sind zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit Mitglied der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll.
  • Beginn des Anspruchs auf die Krankengeldbeihilfe ist die Beendigung der Lohnfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (43. Tag der Erkrankung).
  • Als Nachweis der andauernden Arbeitsunfähigkeit ist der Bescheid der gesetzlichen Krankenkasse über den Zeitraum der Gewährung von Krankengeld in Kopie vorzulegen, vorzugsweise auf elektronischem Weg (entweder über die GdP-Kreisgruppe vor Ort oder an die Geschäftsstelle per E-Mail).
  • Die Krankengeldbeihilfe wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, längstens jedoch für die Dauer von 72 Wochen gewährt (analog Krankengeldbezug gemäß § 43 SGB V = 78 Wochen inklusive 6 Wochen Lohnfortzalung).
  • Beginn der Krankengeldbeihilfegewährung ist frühestens der 1. Januar 2025, auch wenn der 43. Tag der Erkrankung schon vorher eingetreten ist. Eine rückwirkende Gewährung für die Zeit vor dem 1. Januar 2025 ist ausgeschlossen.
  • Die Krankengeldbeihilfegewährung ist vorerst befristet auf alle im Kalenderjahr 2025 beginnenden Erkrankungen (das heißt erster Krankheitstag ist spätestens der 31. Dezember 2025).

 

25 neue Bombenschutzanzüge

Entschärfungsdienst der Bundespolizei

Über eine neue Generation von Bombenschutzanzügen freuen sich die Einsatzkräfte des Entschärfungdienstes der Bundespolizei. Im März wurden die modifizierten und circa 35 kg „leichten“ Anzüge geliefert. Insgesamt zehn Paletten durften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entschärferschule Anfang März am Bundespolizeistandort Fuldatal in Empfang nehmen. Die insgesamt 25 neuen Bombenschutzanzüge lösen die im Durchschnitt circa zehn Jahre alten Vorgängermodelle ab. Diverse Modifikationen an den neuen Anzügen führen zu einer verbesserten Ergonomie, die sich durch ein leichteres An- und Ausziehen von Hose und Jacke bemerkbar macht. Zudem konnte die Optik des Schutzvisiers am Helm verbessert und eine geringere Entflammbarkeit erreicht werden. Weitere Vorteile sind eine verbesserte elektrostatische Entladung und ein verbesserter Wirbelsäulenschutz. Nach und nach werden die Bombenschutzanzüge, die für die Entschärferinnen und Entschärfer mit Fug und Recht als „Lebensversicherung“ bezeichnet werden können, nun an die Einsatzkräfte im gesamten Bundesgebiet ausgegeben. Die alten Bombenschutzanzüge werden zukünftig in der Entschärferschule der Bundespolizei für die Aus- und Fortbildung eingesetzt werden. Ein großer Dank gilt dem Bundespolizeipräsidium und der Bundespolizeidirektion 11 für die Beschaffung der neuen Bombenschutzanzüge.

Interesse an einer Karriere als Entschärferin oder Entschärfer?
Weitere Infos dazu gibt es im Intranet der Bundespolizei > BPOLD 11 > ENTSCHD BPOL

Wir brauchen durchdachte Technik und Bürokratieabbau

Digitalisierung

Die Digitalisierung ist und bleibt eines der zentralen Themen unserer Zeit. Auch in der Bundespolizei schreitet sie immer weiter voran. Prozesse werden einfacher und schneller und die Kolleginnen und Kollegen sind mehr „auf der Straße“ – so zumindest der Plan in der Theorie. Der Dschungel der digitalen Möglichkeiten bietet allerdings auch Unwägbarkeiten, die zum Zeitfresser werden können: Für jede neue Anwendung wird zunächst einmal eine Unterweisung fällig – im Zweifel auch mit jedem größeren Update wieder. Da die Anwendungen oft sehr komplex und verschachtelt aufgebaut sind, kommt es – gerade wenn eine Anwendung nicht täglich genutzt wird – oft zu Anlaufschwierigkeiten, nach dem Motto „Wie war das nochmal?“.

Dazu kommt: Ebenso wie die digitalen Möglichkeiten nehmen auch die Dokumentationsanforderungen zu. Und so bleibt von der angedachten Zeitersparnis dank des Einsatzes der digitalen Technik schnell allein durch die schiere Masse an einzugebenden Daten wenig übrig. Aus Sicht der GdP bedarf es durchdachter, moderner, intuitiver und möglichst schlanker Technik sowie eines Bürokratieabbaus, damit die Kolleginnen und Kollegen auch wirklich
mehr „auf der Straße“ sind als am Rechner.

Was passiert mit mir nach der Ausbildung bzw. dem Studium?

Anschlussverwendung

Derzeitiges Verfahren:

Die Bundespolizeibehörden teilen der Bundespolizeiakademie die für die Laufbahnabsolventinnen und -Absolventen konkret vorgesehenen Dienstposten mit. Die Bundespolizeiakademie verteilt die einzelnen Laufbahnabsolventinnen und -absolventen auf die vorgesehenen Dienstposten. Dabei werden soziale und regionale Aspekte wie Heimatnähe, familiäre und pflegebedingte Bindungen sowie der Verwendungswunsch im Rahmen des dienstlich Möglichen berücksichtigt.

Das sind die GdP-Positionen dazu:

1. Transparenz führt zu Akzeptanz 

  • Das Verfahren muss messbar und nachvollziehbarer gestaltet werden.
  • Regionalität muss klar definiert und zum Beispiel anhand von Punktewerten umzurechnen sein.
  • Das Leistungsprinzip sollte nicht nur in Konkurrenzsituationen einschlägig sein.
    Ein Drittelmix zwischen den Bereichen regionale Aspekte, soziale Aspekte und Leistung wäre hier eine denkbare Variante.

2. Handlungskalender – ein Zeitstrahl schafft Verbindlichkeit

Die GdP sieht als zwingende Zielvorgabe die folgenden Punkte:

  • Abfrage der „Ausnahmeanträge“
  • Aufmeldung des Bedarfs an Laufbahnabsolventinnen und -Absolventen durch die Zieldirektionen
  • Bekanntgabe der Bewerbungsmöglichkeiten
  • Und in der Folge die endgültige Verteilung der Laufbahnabsolventen in Form eines Zeitstrahls (mindestens vier Monate vor Ausbildungsende)

3. Gerechte und nachvollziehbare Regionalzusagen

Regionalzusagen im Vorfeld der Einstellung führen im aktuellen Verfahren bei Umsetzung der Verteilung der Laufbahnabsolventinnen und -absolventen zur absoluten Ungleichbehandlung. Das liegt daran, dass man nicht allen Bewerberinnen und Bewerbern dieses Angebot macht und/oder machen kann. Die GdP sagt, diese Möglichkeit muss allen Bewerberinnen und Bewerbern zugänglich sein und setzt sich daher für eine regionale Einstellung, eine regionale Ausbildung und in der Folge eine regionale Erstverwendung ein.

Chance für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte

Verwaltungsdienst

Das Bundespolizeipräsidium hat zur bundeseinheitlichen Anwendung des § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) Verfahrensgrundsätze verfügt. Dieser Paragraf regelt die Möglichkeit, geeignete Dienstposten einer höheren Laufbahn mit besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten zu besetzen und sie auf diesem Dienstposten zu befördern, auch wenn sie nicht über die eigentlich erforderliche Laufbahnbefähigung verfügen.

Eine Laufbahnbefähigung wird durch das Verfahren auch nicht erworben – es handelt sich dadurch nicht um ein „Aufstiegsverfahren“, auch wenn dies umgangssprachlich verbreitet ist.
Die Verfügung des BPOLP bezieht sich auf die Überführung vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Vom gehobenen in den höheren Dienst wurde § 27 BLV in der Vergangenheit durch das personalbewirtschaftende BPOLP bereits mehrfach angewandt.

Nach aktuellem Sachstand sollen maximal zwei Dienstposten pro Direktion und in der BPOLAK für das Verfahren identifiziert und ausgeschrieben werden dürfen. Die GdP hat bereits gegenüber dem BPOLP kommuniziert, dass nach ihrer Auffassung auch die Optionen für den technischen Verwaltungsdienst geprüft sowie die Möglichkeiten innerhalb des Bundespolizeipräsidiums in die Verfügung einbezogen werden sollten.
Für den Polizeivollzugsdienst ist dieses Verfahren nur als absolute Ausnahme vorgesehen (die BPolLV eröffnet für diesen Personenkreis auch andere, weitreichendere Möglichkeiten) und obliegt dem Entscheidungsvorbehalt des BMI.

Wie geht es weiter?

Update Langzeitkonten

Am 25. Februar 2025 sind besondere Langzeitkonten für den Bereich der Schicht- und Einsatzkräfte in Kraft getreten. Wie es nun weitergeht bzw. welche Schritte noch nötig sind, damit die Langzeitkonten möglichst bald praktisch an den Start gehen können...

Kontoeröffnung
Das Langzeitkonto wird neben dem normalen Arbeitszeitkonto geführt. Die Zeitguthaben verfallen nicht. Es gibt kein „Zwangs-DA“! Das lässt sich ansparen 196 Stunden/Jahr aus angeordneter Mehrarbeit und Freizeitausgleich nach § 11 BPolBG, maximal 1.400 Stunden.

Das lässt sich abheben
Voll bezahlte Freistellung bis zu drei Monate en bloc oder vollbezahlte Arbeitszeitverkürzung oder schon drei Monate vollbezahlt vor der Pensionierung zu Hause bleiben.

Abschluss einer Dienstvereinbarung
Bevor es losgehen kann, muss allerdings noch ein wichtiger Schritt gemacht werden. Denn in der Arbeitszeitverordnung ist festgelegt: „Nähere Bestimmungen über das Langzeitkonto und den Zeitausgleich werden in Dienstvereinbarungen festgelegt.“ Damit ist auch klar: Die Personalvertretungen bestimmen uneingeschränkt über die Ausgestaltung der Bedingungen des Langzeitkontos mit.

Was gilt es darin zu regeln?
Nun, das ist eine ganze Menge! Der vielleicht wichtigste Punkt: Nach dem Wortlaut können Langzeitkonten von „Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei, die Schicht- oder Einsatzdienst leisten“ geführt werden. Wer aber fällt darunter? Das mag bei den Einsatzhundertschaften, MKÜ und Dienstgruppen unstrittig sein. Aber wer noch? Aus GdP-Sicht sollten alle, die Einsatzstunden leisten, mitmachen können. Hier kommt es auf eine gute Ausdifferenzierung in der Dienstvereinbarung an.

Wichtig
Natürlich verhandeln die GdP und ihre Personalvertretungen auch weiterhin die Umsetzung von Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte nach TVöD sowie für Beamtinnen und Beamte, die nicht im Einsatz sind!

Es muss JETZT gehandelt werden!

Hohe Kündigungsraten

Schon lange mahnt die GdP die hohen Kündigungsraten in der Bundespolizei und beim Zoll an und warnt davor, dass die Behörden ihre Attraktivität als Arbeitgeber verlieren. Kürzlich wurde das Problem ganz aktuell durch neue offizielle Zahlen belegt: Zwischen 2020 und 2024 reichten rund 2.900 Beschäftigte einen Antrag auf Entlassung bei der Bundespolizei ein. Knapp 1.000 waren es beim Zoll.
Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle hervor. Bei Bundespolizei und Zoll gab es dabei die meisten Kündigungen von allen Bundesbehörden – und zwar mit Abstand!

Vor allem junge Beschäftigte, viele von ihnen noch Anwärterinnen und Anwärter, quittieren den Dienst. Dazu kommt: Immer weniger von ihnen entscheiden sich überhaupt für eine Laufbahn bei der Bundespolizei. Die Bewerbungen sinken seit Jahren kontinuierlich. In Summe entsteht so ein massives Nachwuchsproblem. Vorschläge für Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität hat die GdP bereits viele gemacht.

Dazu zählen unter anderem:

  1. Bessere Arbeitsbedingungen
    wie zum Beispiel moderne Ausstattung, flächendeckendes Wlan, Liegenschaften bzw. Dienststellen, die auf der Höhe der Zeit sind…
  2. Bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
    wie zum Beispiel durch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit, feste Standzeiten, eine heimatnahe Verwendung, eine Kaufkraftzulage für Hochpreisregionen, regionale Einstellungen…
  3. Bessere Aufstiegsmöglichkeiten
    wie zum Beispiel durch transparente Beurteilungsrichtlinien, durch mehr Möglichkeiten zur Fernlehre, durch Ausschöpfung aller Aufstiegsmöglichkeiten…
  4. Mehr Wertschätzung
    wie zum Beispiel durch öffentliche Rückendeckung der Politik und des Dienstherrn, durch Hinterlegung der benötigten finanziellen Mittel im Haushalt, durch die richtigen Rahmenbedingungen, um die gesetzlich übertragenen Aufgaben auch rechtssicher erfüllen zu können…

Es ist jetzt an der Zeit, die Weichen richtig zu stellen, damit die Bundespolizei und der Zoll auch in Zukunft die starken Säulen der inneren Sicherheit in diesem Land bleiben und damit sie weiterhin ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen können – geschweige denn den ganzen zusätzlichen Aufgaben, die regelmäßig gefordert werden. Das ist Aufgabe der politischen Führung dieses Landes!

Feinstaubbelastungen in provisorischen Kontrollstellen?

Bereitschaftspolizei

Wer kennt es nicht? Nach einem langen Tag im Migrationseinsatz kommt man aufs Zimmer und alles fühlt sich schmuddelig und schmierig an. Das Duschwasser hat eine erheblich dunklere Farbe als üblich und man fragt sich, wie es wohl in den Organen aussehen mag, die dieser Immission den ganzen Tag ungefiltert ausgesetzt waren. Viel zu lange schon ist dieser Zustand bekannt. Auf Initiative der GdP hat sich der Gesamtpersonalrat bei der Bundesbereitschaftspolizei der Thematik erneut angenommen, um gemeinsam mit der Leitung für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu sorgen. 

In einem ersten Schritt wurden die betroffenen Flächendirektionen mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben, zum Beispiel dazu, ob sich die Betriebsmedizinerinnen und -mediziner oder die Beauftragten des Arbeitsschutzes schon mit der Problematik der Feinstaubbelastung an den provisorisch eingerichteten Kontrollstellen beschäftigt haben. Dazu wurde ein umfassender Fragenkatalog angefügt. Die ersten Rückläufer sind bereits da. Die Ergebnisse werden dann ausgewertet.

In nächsten Schritt gilt es, das Problem konstruktiv anzupacken, um im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Lösung zu finden. Die GdP fordert dazu lückenlose Messungen und hohe hygienische Maßstäbe, um mögliche Spätfolgen der Kolleginnen und Kollegen auszuschließen bzw. den Belastungen entgegenzuwirken.

Kein Nachwuchs – keine Zukunft der Bundespolizei!

12 Punkte-Plan

Die GdP ist besorgt über die sinkende Zahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber und das daraus folgende Nichterfüllen der Einstellungsziele seit dem Jahr 2023. Sie ist weiterhin beunruhigt über die hohe Ausfallquote innerhalb der Laufbahnausbildung und alarmiert wegen der hohen Zahl der Kündigungen während und nach der Ausbildung.


Aus diesem Grund hat sie insgesamt zwölf Forderungen für ein Umsteuern bei der Nachwuchsgewinnung, Laufbahnausbildung und Erstverwendung formuliert. Das komplette Positionspapier ist hier unten auf der Seite abrufbar.

Sport, Freizeit und Wellness in nur einem Abo!

Wellhub

Was ist Wellhub?
Wellhub bietet zahllose Angebote für Fitness, Achtsamkeit, Therapie, Ernährung und Schlaf – und zwar gebündelt in einem einzigen Abo.

Wie funktioniert‘s?
Die GdP zahlt einen jährlichen Beitrag, damit ihre Mitglieder von den Abo-Paketen von Wellhub profitieren können. Einzelpersonen könnten kein Wellhub-Abo abschließen. 
Das GdP-Mitglied wählt das Paket, das am besten passt, zahlt dann monatlich den entsprechenden Abopreis und erhält dafür Zugang zu bis zu 5.000 Sport-, Freizeit- und Wellnesseinrichtungen. Und zwar in ganz Deutschland.

Welche Vorteile bietet ein Wellhub-Abo?
Ein Wellhub-Abo bedeutet maximale Flexibilität – egal, wo man gerade in Deutschland ist und was man machen möchte. Und die Konditionen sind wirklich top! Viele GdP-Mitglieder berichten, dass ihr bisheriges Fitnessstudio auch mit im Wellhub-Angebot enthalten ist, aber zu einem viel günstigeren Preis als im normalen Einzelabo (teilweise bis zu -50%).

Jetzt Wellhub entdecken.
Wichtig: Im Suchfeld auf der Seite bitte „Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bundespolizei Zoll“ angeben.

Noch kein GdP-Mitglied?
Hier geht es zum Online-Beitrittsformular.

Richtige Schritte zur praktischen Umsetzung JETZT einleiten

Migration

Migration war eines der zentralen Themen des zurückliegenden Bundestags-Wahlkampfs. Und ja, natürlich ist auch die GdP für weitere Maßnahmen, um die irreguläre Migration zu beschränken!

Das Problem: 
Politik und Behördenleitung haben es in den vergangenen zehn Jahren versäumt, die Bundespolizei zu einer modernen Grenz- und Fahndungspolizei auszubauen. Immer wieder hat die GdP genau dies angemahnt. Jetzt rächen sich die Nachlässigkeiten der Verantwortlichen.

Das heißt: 
Viele Ideen, die politisch diskutiert werden, lassen sich rein faktisch nicht von heute auf morgen umsetzen. Dafür müssen Investitionen getätigt werden, die aber wiederum auch einige Zeit brauchen, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Umso wichtiger ist es, jetzt umgehend die richtigen Schritte einzuleiten.

Fakt ist: 
Bereits 2018 hat die GdP unter Vorlage sämtlicher Ausstattungsunterlagen der bayerischen Grenzpolizei für die Beschaffung deren mobiler Fahrzeugtechnik auch für die Bundespolizei geworben. Dies wurde damals wie heute nicht beachtet.

Seit 2019 besteht die GISV-Konzeption (Grenzpolizeiliche infrastrukturelle Vorsorge an den Landbinnengrenzen), erarbeitet von engagierten Grenzpolizei-Praktikern. Die Idee: Für längerfristige Kontrollen sollte ein sogenannter Kontrollstellensatz beschafft werden. Mit diesem Baukastensatz wären für die Kontrollstellen und damit für die Arbeitsplätze der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen sofort verfügbare und einsatzbereite Bearbeitungs-, Durchsuchungs-, Aufenthalts- und Sanitärräume, witterungsautarke Infrastruktur, eine leistungsstarke mobile Medieninfrastruktur sowie weitere Verkehrsbeeinflussungsanlagen bzw. weiteres Verkehrssicherungsgerät vorhanden. Wie viele Kontrollstellensätze gibt es bisher? Keinen einzigen kompletten! Dabei dauert die Beschaffung jedes Kontrollstellensatzes aufgrund der Lieferfristen der Hersteller mindestens zwei bis drei Jahre.

Außerdem gibt es schlicht zu wenig Personal. Für die aktuell laufenden Grenzkontrollen müssen viele Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei und sporadisch auch Ausbildungszüge herangezogen werden. Außerdem gibt es vereinzelt noch immer die sogenannten „Alarmzüge“, die wochenweise von den Bahnhöfen und den Flughäfen in einem bestimmten Kontingent unterstützen. 
Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies dauerhaft auf die Sicherheit an Flughäfen und Bahnhöfen hat – gerade noch einmal mehr vor dem Hintergrund der insgesamt ohnehin schon nicht ausreichenden Personaldichte an den Bahnhöfen sowie der wachsenden Bedrohungslage in unserem Land und des Gewaltpotentials insbesondere im bahnpolizeilichen Bereich.

Und last but not least: 
Die Ermittlungsdienste – also diejenigen, die große Mengen an digitalen Beweismitteln, sei es von den Bahnhöfen oder aber auch von sichergestellten oder beschlagnahmten Handys an der Grenze, auswerten müssen – sowie die Abteilungen Kriminalitätsbekämpfung sind mittlerweile stark überlastet, da sie bei allen Personalaufwüchsen der vergangenen Jahre nahezu unberücksichtigt blieben. Als Folge liegen bundesweit Tausende von Ermittlungsvorgängen und dazugehörige Asservate auf den Schreibtischen und warten auf ihre weitere Bearbeitung. Auch dieser Bereich muss also zwingend berücksichtigt werden.

Paradigmenwechsel

Umgang mit Patches etc.

In der Bundespolizei findet aktuell wohl ein Umdenken beim Umgang mit Patches, Stoffabzeichen und ähnlichem statt.

Lange hat es gedauert, aber jetzt läuft erstmalig eine Abfrage an die Behörden, wie man sich eine Neuregelung bzw. einen neuen Umgang mit Patches, Stoffabzeichen, Zugehörigkeitsabzeichen, Orden usw. vorstellen könne.

Hier ist es jetzt erstmalig vorgesehen, bestimmte Patches freizugeben, auch das Tragen an der taktischen Wechselhülle soll bedacht werden.

Entscheidungsträger soll die jeweilige Behörde sein. Hierzu wird es natürlich einen Gestaltungsrahmen in einer Gestaltungsrichtline geben und die PDV 014 soll geändert werden. Die GdP wird in dieser Sache weiter dranbleiben und berichten.

Wir brauchen mehr Planbarkeit und Flexibilität!

Forderung nach individuellen Arbeitszeitvereinbarungen

Die Bundespolizei stellt einen wichtigen Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur dar. Sie hat nicht nur eine zentrale Rolle bei der Gefahrenabwehr, sondern auch bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die Beamtinnen und Beamten tragen eine hohe Verantwortung und haben oft einen belastenden Dienstalltag.

Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist daher ein entscheidender Faktor, der ihre Effizienz und Zufriedenheit beeinflusst. Ein Thema, das zunehmend in den Fokus rückt, sind moderne und flexible Arbeitszeiten, die es den Beschäftigten ermöglichen, ihre Arbeitszeit besser mit ihren privaten Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

Die GdP fordert insbesondere in der Bundesbereitschaftspolizei mehr Planbarkeit und Flexibilität. Denn gerade bei der Bundesbereitschaftspolizei, die in Krisenzeiten, bei Großereignissen wie Demonstrationen und Fußballspielen und der aktuellen Migrationslage jederzeit einsatzbereit sein muss, ist es entscheidend, eine Balance zwischen Dienst und Freizeit zu finden. Ein weiterer Vorteil flexibler Arbeitszeiten in diesem Bereich wäre die Möglichkeit, auf unvorhersehbare Ereignisse schnell und flexibel reagieren zu können.

Insgesamt ist die GdP-Forderung nach individuellen Arbeitszeitvereinbarungen eine Frage der Motivation und Berufszufriedenheit. Ein Umdenken ist dringend erforderlich!