Deine GdP informiert aus dem Gesamtpersonalrat (GPR)
Dienstvereinbarung zum LADG geschlossen
Zwar hat der Hauptpersonalrat bereits vor Monaten eine Dienstvereinbarung auf den Weg gebracht, in den einzelnen Behörden kann aber auch nachjustiert werden. Genau das war aus unserer Sicht notwendig. In der jetzt zwischen Behördenleitung und GPR vereinbarten Regelung sind die Rechte der von einer LADG-Beschwerde betroffenen Kolleginnen und Kollegen noch mal deutlicher definiert. Die Bearbeitung der Vorwürfe läuft nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, so führt eine Diskriminierungsbeschwerde nicht automatisch zu Disziplinar- oder Abmahnverfahren. Bis hierhin sind im Übrigen 287 LADG-Beschwerden bei der zuständigen Ombudsstelle eingegangen, 45 davon richteten sich gegen die Polizei. In 100 Fällen geht es um rassistische Zuschreibungen, in 88 soll wegen Behinderung/Krankheit diskriminiert worden sein, in 22 wegen des Geschlechts.