Zum Inhalt wechseln

Deine GdP informiert aus dem Gesamtpersonalrat (GPR)

Dienstvereinbarung zum LADG geschlossen

In den letzten Monaten hat sich der Gesamtpersonalrat vorrangig mit den Elementen der Corona-Pandemie beschäftigen müssen. In Eurem Interesse wurde immer wieder nachgehakt, mit der Behördenleitung gemeinsam daran gearbeitet, ausreichend Schutzausstattung zu beschaffen, das Thema Impfen voranzutreiben und ein nachvollziehbares Prozedere bei der Verteilung zu schaffen sowie arbeitsrechtlich saubere Lösungen für das Testen zu entwickeln. Dass es aber auch noch Themen fernab des immer noch präsenten Virus gibt und der GPR auch hier aktiv ist, hat sich unter anderem letzten Freitag gezeigt.

Zwar hat der Hauptpersonalrat bereits vor Monaten eine Dienstvereinbarung auf den Weg gebracht, in den einzelnen Behörden kann aber auch nachjustiert werden. Genau das war aus unserer Sicht notwendig. In der jetzt zwischen Behördenleitung und GPR vereinbarten Regelung sind die Rechte der von einer LADG-Beschwerde betroffenen Kolleginnen und Kollegen noch mal deutlicher definiert. Die Bearbeitung der Vorwürfe läuft nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, so führt eine Diskriminierungsbeschwerde nicht automatisch zu Disziplinar- oder Abmahnverfahren. Bis hierhin sind im Übrigen 287 LADG-Beschwerden bei der zuständigen Ombudsstelle eingegangen, 45 davon richteten sich gegen die Polizei. In 100 Fällen geht es um rassistische Zuschreibungen, in 88 soll wegen Behinderung/Krankheit diskriminiert worden sein, in 22 wegen des Geschlechts.
This link is for the Robots and should not be seen.