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Spitzengespräch gemäß § 130 Landesbeamtengesetz am 19.10.2012

Besondere Altersgrenze, Besoldung und Versorgung, Weihnachtsgeld, Altersteilzeit

Potsdam.

Das Wesentlichste aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei:

Dieses seitens des Innenministers am gleichen Tag per Pressemitteilung hoch bejubelte Gespräch der Landesregierung mit Vertretern der gewerkschaftlichen Spitzenverbände war für 2 Stunden geplant. Beendet wurde es nach 35 Minuten. Wo seitens der Landesregierung Null Verhandlungsspielraum deutlich gemacht wurde, brauchten auch nicht zum wiederholten Male entgegen stehenden Argumente ausgetauscht werden.
  • Neufassung der Vereinbarung zur Beteiligung der Spitzenorganisation der Gewerkschaften und Berufsverbände gemäß § 130 des Landesbeamtengesetzes

Die Neufassung wurde nunmehr von allen beteiligten Seiten unterschrieben. Die Änderungen waren mehr oder weniger redaktionelle Anpassungen an geänderte gesetzliche Grundlagen.

Eine solche Vereinbarung ist das Papier nicht Wert, auf dem sie steht, wenn sie in der Realität durch die Landesregierung nicht gelebt wird.

zur Pressemitteilung des Innenministers
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten

Innenminister Woidke wies daraufhin, dass durch die Bundesregierung. 2007 eine Rentenreform (Anhebung des Renteneintrittsalters) beschlossen wurde, wo bereits erste Stufen umgesetzt werden. Zur vorgesehenen Regelung für die Beamten betonte er, dass der Koalitionsvertrag die Landesregierung bindet und sie nur das machen können, was im Koalitionsvertrag steht. Dazu hat man Eckpunkte erarbeitet und darauf basierend einen Gesetzentwurf zur Pension mit 67 vorgelegt. Nur besonders belastete Gruppen sollten entsprechende Abschläge in Anspruch nehmen können. Der Gesetzentwurf wurde jetzt im Koalitionsausschuss überarbeitet und ein neuer Vorschlag unterbreitet. Die Gewerkschaften werden im Rahmen der -jetzt- 2. Stufe des 130er Beteiligungsverfahrens zeitnah (in den nächsten 14 Tagen) beteiligt.

Vorherige Abstimmung mit den Gewerkschaften: Fehlanzeige
Abstimmung ggf. möglicher Änderungen: Fehlanzeige

siehe 1.
  • Weihnachtsgeld

Finanzminister Markov informierte, dass über Weihnachtsgeld verhandelt wurde, aber die Vorschläge der Landesregierung (17 € im Monat brutto) abgelehnt wurden.
Die GdP habe die entsprechenden Verhandlungen beendet.

Richtig: Nachdem die Landesregierung trotz vorher getroffener Zusagen über einen möglichen Verhandlungsspielraum keinen weiteren Spielraum einräumte.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) fragte nun nach, ob es denn eine Stufenregelung zu einer Erhöhung des Finanzvolumens geben könnte (abgestuft nach Laufbahngruppen!). Die DPolG -selbst nicht dabei- hat dazu sofort berichtet. Dieser Vorstoß war weder mit dem DGB noch mit anderen Einzelgewerkschaften abgestimmt. Dieser Alleingang diente offensichtlich der Profilierung des DBB.

Finanzminister Markov machte deutlich, dass es in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld gibt, da keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und auch im Doppelhaushalt 2013 und 2014 keine finanziellen Mittel für Weihnachtsgeld geplant sind. Also gebe es nach Auffassung der Landesregierung bis zur Landtagswahl für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen keinerlei Weihnachtsgeld.

siehe 1.

Ergänzung: Unmittelbar danach fand in der GdP-Geschäftsstelle eine Beratung aller Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes zu Kampfmaßnahmen zur Beibehaltung der Besonderen Altersgrenze Polizei, Justiz und Feuerwehr, zu Besoldung und Versorgung und zum Weihnachtsgeld statt.

Teilnahme des DBB: Fehlanzeige
Vorschläge der DPolG: Fehlanzeige
  • Alternsgerechtes Arbeiten, Gesundheitsmanagement, Altersteilzeit

Innenminister Woidke hob hervor, dass die Vorschläge der Landesregierung zu Verhandlungen dazu seitens GEW und ver.di positiv aufgenommen wurden, es keine Denkverbote dazu gibt und eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet wurde. Er ignorierte bewusst, dass es die Gewerkschaft der Polizei war, die die Forderung zu Altersteilzeits- und Vorruhestandsregelungen eingebracht hat..
  • Stand der Neuregelung des brandenburgischen Besoldung- und Versorgungsrechtes - insbesondere Familienzuschlag (Verheiratete) und Polizeizulage

Finanzminister Markov stellte fest, dass das Gesetz frühestens zum 01.07.2013 verabschiedet wird (neuer Termin!). Er betonte es als einen großen Erfolg, dass der Familienzuschlag (Verheiratetenzuschlag) für die, die bis zum 01.07. nächsten Jahres verheiratet sind, nunmehr nicht abgeschmolzen wird.

Aber: Für nach Inkrafttreten des Gesetzes heiratende Beamte gibt es den Verheiratetenzuschlag dann so nicht mehr.

Der Gesetzentwurf enthält eine Regelung zur Polizeizulage, die zahlreiche Bereiche des Polizeivollzuges und auch unsere Studierenden und Auszubildenden am Ende von der Zahlung ausschließen könnte. Hier hatten wir bereits eine klarstellende Formulierung gefordert.

Antwort dazu: Fehlanzeige

siehe 1.

Fazit::

Brandenburg wird weiterhin die zweitschlechtest bezahlten Beamten haben. Bis einschließlich 2014 wird es kein Weihnachtsgeld geben. Brandenburg hat die bundesweit schlechteste Regelung bei der Lebensarbeitszeit. Der Familienzuschlag fällt künftig weg. Mehr gibt es nicht und die Beschäftigten und deren Gewerkschaften haben das hinzunehmen. Proteste will man aussitzen. Das Wählerpotential im Öffentlichen Dienst interessiert nicht.

Daher: Wir machen mobil - Gewerkschaft der Polizei

Unterstützt unsere Petition. Mobilisiert zu unserer Großdemo am 14. November 2012 in Potsdam.

Wir müssen gegenüber dieser Landesregierung ein mehr als deutliches Zeichen setzen, sonst haben wir bis 2014 und folgende keine Chance mehr und sind maximal
Bittsteller.

Wann, wenn nicht jetzt!!

Infos zum Download und weitere Informationen hier

Euer GdP-Team

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