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Erfolg: GdP-Mitglieder erhalten mehrere zehntausend Euro gutgeschrieben!

Aktuelle Info zum Versorgungsausgleich

Potsdam.

Die stufenweise Absenkung des Höchstversorgungssatzes von 75% auf 71,75% sowie die zwischenzeitliche Kürzung/Streichung von Sonderzuwendungen hat dazu geführt, dass der zuvor in Scheidungsverfahren vor dem Januar 2003 durchgeführte Versorgungsausgleich regelmäßig nicht mehr sachgerecht ist.

Nachdem einige GdP-Mitglieder in Bremen Abänderungsanträge bei den Gerichten gestellt hatten, liegen jetzt die ersten Entscheidungen vor:

In einem Fall erhält das antragstellende Mitglied eine Gutschrift auf sein Versorgungskonto von zuvor übertragenen Versorgungsleistungen in Höhe von über
€ 20.000,-- und in einem weiteren Fall sollen gar über € 42.000,-- auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben werden.

Auch in den weiteren anhängigen Verfahren sind erhebliche Rückbuchungen zu Gunsten der GdP-Mitglieder zu erwarten.

Alle interessierten Mitglieder, bei denen vor 2003 im Rahmen der Ehescheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und die (für eine Antragstellung erforderlich) das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. in Kürze vollenden werden, können bei ihrer GdP Informationsmaterial anfordern.

Per Kontaktformular oder telefonisch: 0331/747 32 0
    Wir danken dem GdP-Landesbezirk Bremen für die Bereitstellung der Unterlagen.

    Euer GdP-Team
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