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Landesbezirkskontrollausschuss

Der Landeskontrollausschuss ist ein Organ der GdP Brandenburg und besteht aus fünf Mitgliedern. Diese dürfen keinem anderen Organ angehören.
Seine Zuständigkeit liegt bei

    · der Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Beschlüsse des Landesdelegiertentages und der satzungsgemäßen Arbeit der Organe
    · Beschwerden über die Organe der GdP Brandenburg
    · der Kontrolle über die satzungsgemäße Verwendung des Gewerkschaftsvermögens.

Eingehende Beschwerden werden vorgeprüft, die betreffende Kreisgruppe wird gehört und in begründeten Fällen erfolgt eine Behandlung in einer Sitzung. Über die Tätigkeit des Landeskontrollausschusses ist gegenüber dem Landesdelegiertentag ein Rechenschaftsbericht abzugeben.
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