Vertrauensschutz bei ATZ Termin 31.12.2003
Vertrauensschutz haben nach dem Gesetzentwurf Versicherte, die
1.vor dem 01. Januar 1952 geboren sind
2.vor dem 01. Januar 2004 rechtsverbindlich über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben (z. B. durch Aufhebungsvertrag oder Vertrag über Altersteilzeitarbeit)
GdP und P-HPR haben das Innenministerium aufgefordert, die Behörden und Einrichtungen schnellstmöglich und umfassend über o. g. Regelung zu informieren.
Gleichzeitig sollen alle Anträge auf Altersteilzeit bis zum 31.12.2003 rechtsverbindlich beschieden werden.
Wenn es in euren Bereichen Schwierigkeiten gibt, wendet euch vertrauensvoll an die Kreisgruppen der GdP bzw. den zuständigen Personalrat.
Euer GdP Team
1.vor dem 01. Januar 1952 geboren sind
2.vor dem 01. Januar 2004 rechtsverbindlich über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben (z. B. durch Aufhebungsvertrag oder Vertrag über Altersteilzeitarbeit)
GdP und P-HPR haben das Innenministerium aufgefordert, die Behörden und Einrichtungen schnellstmöglich und umfassend über o. g. Regelung zu informieren.
Gleichzeitig sollen alle Anträge auf Altersteilzeit bis zum 31.12.2003 rechtsverbindlich beschieden werden.
Wenn es in euren Bereichen Schwierigkeiten gibt, wendet euch vertrauensvoll an die Kreisgruppen der GdP bzw. den zuständigen Personalrat.
Euer GdP Team