Tarifergebnis wird auf Beamte übertragen
Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr
In einem ersten Schritt soll die sogenannte „Corona-Sonderzahlung“ durch ein „Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes“ übertragen werden. Das Bundesinnenministerium hat dazu kurzfristig die Anhörung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) eingeleitet.
Bisher sind folgende Zahlungen vorgesehen:
Die GdP fordert dabei, wegen der Überlappungsämter A 9 und A 13 in den mittleren und gehobenen bzw. den gehobenen und den höheren Dienst eine Zuordnung nach Laufbahngruppen vorzunehmen.
Darüber hinaus sollen alle Anwärterinnen und Anwärter ebenfalls eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro bekommen.
Alle Sonderzahlungen sollen noch in diesem Jahr wirksam erfolgen.
Bisher sind folgende Zahlungen vorgesehen:
- 600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8
- 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12
- 300 Euro für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15
Die GdP fordert dabei, wegen der Überlappungsämter A 9 und A 13 in den mittleren und gehobenen bzw. den gehobenen und den höheren Dienst eine Zuordnung nach Laufbahngruppen vorzunehmen.
Darüber hinaus sollen alle Anwärterinnen und Anwärter ebenfalls eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro bekommen.
Alle Sonderzahlungen sollen noch in diesem Jahr wirksam erfolgen.