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BMI genehmigt zusätzliche temporäre Ausbildungsstätten

GdP fordert gleiche Bedingungen

Grafik: (c) pixabay.com / mmi9

Das BMI hat die Einrichtung zweier temporärer Bundespolizeiausbildungsstätten genehmigt – in Bielefeld und in Rotenburg an der Fulda. Die GdP begrüßt diese Entscheidung grundsätzlich, sieht aber auch Probleme.

Die Ausbildungsstätte in Bielefeld soll als Außenstelle des Aus- und Fortbildungszentrums (AFZ) Walsrode bis September 2024 betrieben werden, die Ausbildungsstätte in Rotenburg an der Fulda als Außenstelle des AFZ Eschwege bis September 2031. Der GdP-Bezirk Bundespolizei begrüßt die Entscheidung zwar grundsätzlich, setzt sich aber zugleich dafür ein, dass für die beiden temporären Ausbildungsstätten zum einen die notwendige Qualifizierung des Lehrpersonals im Fokus steht und dass zum anderen nicht nur befristete Stellen geschaffen werden: „Eine Aufstockung von qualifiziertem Lehr- und Rahmenpersonal ist dringend erforderlich – und zwar nicht nur als temporäre Lösung. Die zunehmende personelle Unterdeckung betrifft inzwischen alle Bereiche der Bundespolizeiakademie, die Hochschule des Bundes mit ihrem Fachbereich Bundespolizei sowie alle Aus- und Fortbildungszentren. Wir sprechen inzwischen von bis zu 1.600 Lehrpersonen und begleitendem Rahmenpersonal“, sagt Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei. Darüber hinaus, so der Gewerkschafter, würde die Bundespolizeiakademie derzeit nicht genug attraktive Dienstposten für qualifiziertes Lehrpersonal bieten.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen vor Ort den hohen Ansprüchen der Bundespolizeiausbildung entsprechen. Schließlich sind diese auch schon in den AFZ häufig verbesserungswürdig. So fordert der GdP-Bezirk Bundespolizei bereits seit Beginn der Einstellungsoffensive die Modernisierung und Anpassung der Bausubstanz der vorhandenen AFZ in der Bundespolizei, da hier ein massiver Investitionsstau besteht. Auch ist es kaum vorstellbar, dass in den kommenden Jahren weiterhin kein freies Wifi für die Anwärter verfügbar sein könnte.

Grundvoraussetzung für die GdP ist: Die Ausbildung in den beiden temporären Ausbildungsstätten muss qualitativ gleichwertig sein wie in den AFZ. „Hier darf keine Zwei-Klassen-Ausbildung entstehen, auch nicht bei den Rahmenbedingungen“, insistiert Radek. „Die Qualität der Ausbildung muss an erster Stelle stehen.“
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