ECRI-Studie
Verpasste Chance, geltendes Recht zu prüfen
Es sei möglich, dass sich ein Polizist rechtlich völlig korrekt verhalte und das Gegenüber „dennoch das Gefühl hat, aufgrund von bestimmten Merkmalen kontrolliert zu werden – das darf nicht sein“, betonte der Gewerkschafter. Durch eine entsprechende Studie wäre der Gesetzgeber auch verpflichtet gewesen, sich dessen anzunehmen, so Radek.
Im Fall von gerichtlichen Nachfragen und Überprüfungen „fühlen sich die Kolleginnen und Kollegen häufig allein gelassen: Sie geraten in den Verdacht, das Grundgesetz zu verletzen, weil Gesetze zu schwammig formuliert sind.“
Im Fall von gerichtlichen Nachfragen und Überprüfungen „fühlen sich die Kolleginnen und Kollegen häufig allein gelassen: Sie geraten in den Verdacht, das Grundgesetz zu verletzen, weil Gesetze zu schwammig formuliert sind.“
Augsburger Allgemeine: Seehofer sieht kein Rassismus-Problem bei der Polizei