Ein historischer Rückblick zum Tag der Schichtarbeit
Die Einführung kürzerer Wochenarbeitszeit – und warum 35 Stunden gerecht wären
Grünes Licht für kürzere Arbeitszeit
Richtig Bewegung kam erst in den 1970ern ins Spiel: Die GdP-Forderung nach der 40-Stunden-Woche wurde in einigen Bundesländern umgesetzt. Zuvor lag sie noch bei 42 Stunden, die 1971 eingeführt worden waren. Bei Bundesbeschäftigten ging somit zumindest noch einmal eine Stunde der Wochenarbeitszeit runter. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte zur kürzeren Wochenarbeitszeit: „Was vorher in 42 Stunden erledigt wurde, muss jetzt halt in 40 Stunden erledigt werden.“ Für viele Menschen war das damals unvorstellbar.
35 Stunden wären belastungsgerecht
Ähnlich verhält es sich mit der 35-Stunden-Woche, welche die Gewerkschaft der Polizei aktuell fordert. Das Thema Arbeitszeit ist in allen 18 Landesbezirken und Bezirken der GdP ein Thema: In den Ländern und beim Bund gelten zum Teil völlig unterschiedliche und teils konträre Vorschriften für die Arbeitszeit- und Ausgleichsbedingungen für Beamtinnen und Beamte. Auf dem Bundeskongress im November 2018 wurde daher ein Leitantrag für bundesweite Arbeitszeitforderungen beschlossen. „Das ausgegebene Ziel ist es, die Arbeitszeit in der Polizei und beim Zoll für alle gerecht, sozial und gesund zu gestalten sowie entsprechende Mindeststandards zu vereinbaren“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek.
Die Belastungen durch den Schichtdienst seien nicht von der Hand zu weisen, so Radek. Durch die häufigen, täglichen Angriffe auf Polizeibeamte und die durch die Digitalisierung an vielen Stellen stattfindende Arbeitsverdichtung würden die Herausforderungen eher mehr als weniger. Daher müssten die Arbeitszeiten belastungsgerecht, sozial ausgleichend und gesunderhaltend gestaltet werden. „Wir brauchen unsere Kolleginnen und Kollegen auch in zehn und in 20, 30, 40 Jahren und müssen darauf achten, dass sie gesund bleiben.“