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Senioreninfo 1/2015

seniorenlogo_400Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch diesmal kann ich diese Senioren-Info mit einer guten Nachricht beginnen. Zwischenzeitlich hat die Bundespolizei die Checkliste „Vorbereitung auf den Ruhestand“ und die gleichnamige Broschüre ins Intranet gestellt und an die Dienststellen verteilt. In der Broschüre gibt es übrigens auch jede Menge Tipps für alle, die sich schon im Ruhestand befinden. Ich gehe davon aus, dass die Broschüren, wenn sie in gedruckter Form bei den Dienststellen vorliegen, von Euch dort empfangen werden können. Außerdem ist zum ersten Mal festgelegt, dass die Dienststellen die Betreuung der Ruheständler zu übernehmen haben. Eine Betreuung durch Eure alte Dienststelle findet aber nur dann statt, wenn Ihr einen solchen Wunsch gegenüber der Dienststelle schriftlich erklärt. Aber auch in Bezug auf einen Ausweis für ehemalige Angehörige der Bundespolizei gibt es positive Entwicklungen. Anfang April wurde der erste symbolische Ausweis vom Bundespolizeivizepräsidenten Dr. Palm an unser Seniorenvorstandsmitglied Wolfgang Kubik übergeben. Die endgültige Ausstellung der Ausweise erfolgt in Kürze. Allerdings gibt es den Ausweis nur auf schriftlichen Antrag bei der jeweils letzten Dienststelle, die für Euch zuständig war. Bei Fragen zu Ausweis und Betreuung helfen Euch Eure Kreisgruppen gerne weiter. Einige Kolleginnen und Kollegen, die neben ihrer Pension auch noch Rente beziehen, haben wegen des ehemaligen § 47 (7) der Bundesbeihilfeverordnung ihren Krankenkassenzuschuss begrenzen lassen. Nachdem dieser Passus nun weggefallen ist, sollte man die Begrenzung (falls noch nicht geschehen) durch einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung aufheben lassen. In der Zeit vom 2. bis 4. Juli 2015 findet in Frankfurt/Main der Seniorentag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) statt. Die GdP wird hierbei mit einem eigenen Stand vertreten sein. Wer also Lust und Laune hat, kann uns gerne in der Messehalle 5 besuchen kommen. Abschließend wünsche ich Euch einen schönen, gesunden und erholsamen Sommer, egal ob in der Ferne im Urlaub oder zu Hause. Euer Peter Schütrumpf Rentenangelegenheiten Renten werden ab 01. Juli 2015 steigen Zum 1. Juli 2015 werden die Renten in Ost und West wieder merklich steigen. Im Westen um 2,1 Prozent und in den neuen Bundesländern im Rahmen des Angleichungsprozesses sogar um 2,5 Prozent. Der aktuelle Rentenwert in Ost beträgt dann 92,6 Prozent des Westwertes. Der Erhöhungsbetrag beträgt bei Zugrundelegung von 1000 € • im Westen 20,97 € • im Osten 25,01 € Wie wird die Höhe der jährlichen Rentenzahlung ermittelt? - Die Anpassung orientiert sich in erster Linie an der Entwicklung der Brutto-Löhne in Deutschland - Zusätzlich werden Änderungen beim Beitragssatz zu Grunde gelegt. Es gab im Berechnungszeitraum 2013/2014 keine Änderungen. - Auch das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern schlägt bei der Anpas-sungsformel mit zu Buche. Für 2015 nur minimal. - Nach EU-Vergaben gehen in Zukunft in die Berechnungsstatistik auch Beschäftigungsgruppen mit Niedriglöhnen und Behinderungen z.B.in Werkstätten mit ein. Dieses führt zum Nachteil in der Jahresdurchschnittsberechnung und wird künftige Rentenerhöhungen mit beeinflussen. Info zur VBL-Auseinandersetzung bei der Tarifrunde der Länder Im Zusammenhang mit dem Verhandlungsergebnis vom 28.03.2015 in der Entgeltrunde mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), haben die Gewerkschaften den Versuch der Arbeitgeber, die steigenden Aufwendungen in der VBL (u.a. aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung) durch Eingriffe in das Leistungsrecht der Zusatzversorgung zu kompensieren, erfolgreich abwehren können. Handlungsbedarf wurde übereinstimmend dennoch auf der Finanzierungsseite festgestellt. Soweit der Sachstand bei den Ländern. Diese Tarifeinigung gilt jedoch nicht automatisch für die ca. 1 Mio. Beschäftigten von Bund und Kommunen (VKA), denn die saßen nicht mit am Verhandlungstisch. Zu erwarten ist allerdings, dass der Bund und die VKA spätestens in der Tarifrunde 2016 auf die Gewerkschaften zukommen werden, um gleiche Regelungen für deren Bereiche zu fordern. Es darf in keinem Fall zu Leistungskürzungen bei den künftigen VBL-Renten kommen, denn bekanntlich wird das Niveau der gesetzlichen Renten noch weiter sinken. Die Armutsrate ist bei Rentnern seit 2006 um 47,5 Prozent gestiegen. Daher ist das Aufstocken der einzelnen Renten auch weiterhin angesagt. Die öffentlichen Arbeitgeber könnten dieses nach wie vor über die VBL Betriebsrenten in ihren Beschäftigungsbereichen sicherstellen bzw. für ihre Arbeitnehmer verhindern. Die jetzigen Besitzstandsrenten sind bisher in keiner Weise betroffen. Dennoch sollten auch wir die Gesamtsituation um die wichtige Versorgungsanstalt niemals aus den Augen verlieren! Läuft die Wirtschaft rund, haben grundsätzlich alle etwas davon und das liegt daher ganz im Interesse von Alt und Jung und natürlich auch unserer Gewerkschaft. Gut, dass es sie gibt! Rentenpolitik der Großen Koalition: Das Rentenpaket 2014 Nach Jahren von Leistungseinschränkungen in der Rentenversicherung hat die Große Koalition Anfang 2014 eine Rentenreform auf den Weg gebracht. Mit Verbesserungen bei den Kindererziehungsleistungen und mit Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten wurden wichtige Reformschritte angegangen. Die Verbesserungen in diesen Leistungen und die Verbesserungen durch den zeitweiligen abschlagsfreien Rentenzugang bei 45 Versicherungsjahren, leisten allerdings nur einen begrenzten Beitrag zur Vermeidung einer zukünftigen Altersarmut. Weitere offene Reformziele, wie die Rechtsangleichung Ost-West und der Einbezug aller Erwerbspersonen in das System der Alterssicherung, bleiben offen. Durch die Finanzierung der erhöhten Mütterrenten aus Beitragsmitteln − statt systemkonform aus Steuermitteln − tragen Versicherte und Rentner diese versicherungsfremden Leistungen selbst. http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik/194258/das-rentenpaket-2014 Wissenswertes Gebühren für Papier-Überweisungen Verschiedene Banken beabsichtigen künftig für Papierbeleg-Überweisung eine Gebühr zu erheben. Das ist für Bankkunden, die sich bisher nicht mit Onlinebanking anfreunden konnten, keine gute Nachricht. So wird beispielsweise ab den 1. April 2015 bei der Postbank eine Gebühr pro Überweisung von 99 Cent fällig. Allerdings gewährt die Postbank für ihre Kunden ab 60 Jahre auf Antrag eine Befreiung dieser Gebühr. Entsprechendes Formblatt ist am Postbankschalter erhältlich. Kunden, die weiterhin ihre Überweisungen in Papierform vornehmen möchten, sollten sich daher bei ihren jeweiligen Bankhäusern informieren. Festbeträge und zuzahlungsfreie Medikamente Oft wird man davon überrascht, dass die Krankenversicherung und Beihilfe bei Medikamenten nur noch nach Festbeträgen erstatten. Dazu muss man wissen, dass die Krankenversicherungen mit der Pharma-Industrie für Arzneimittel Festbeträge aushandeln können und dann nur noch auf dieser Basis abrechnen – ebenso die Beihilfe. Die Liste aller Arzneimittel, für die ein Festbetrag vereinbart wurde, sowie die Liste aller zuzahlungsfreien Medikamente im Internet unter www.dimdi.de abrufbar. Beide Listen werden immer zum 1. und 15. eines Monats aktualisiert. Rechtsschutzversicherung - Wenn die Versicherung nicht zahlt. Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will? Stiftung Warentest nennt die typischen Ausreden und sagt, wie sich Kunden wehren können: https://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-So-wehren-Sie-sich-gegen-die-Ausreden-der-Versicherer-480187 Knöllchen ohne Grenzen Verkehrsdelikte werden künftig EU-weit geahndet. Das EU-Parlament hat neuen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Daten zu Verkehrsdelikten zugestimmt. Gab es bislang nur zwischen einzelnen Staaten entsprechende Vereinbarungen, so können Verkehrssünder innerhalb der EU ihrer Strafe nicht mehr entgehen. Die Regeln erlauben den Mitgliedstaaten Informationen über Fahrer auszutauschen, die gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Das schließt insbesondere Verkehrsdelikte ein, die für über 75 Prozent der Verkehrstoten verantwortlich sind: Tempoübertretungen, Überfahren roter Ampeln, nicht Anlegen von Sicherheitsgurten und Alkohol an Steuer. Quelle: ACE Lenkrad 3/2015 Unterschrift darf unleserlich sein Viele Unterschriften gleichen einem unleserlichen Gekritzel. Rein rechtlich ist das aber kein Problem. Eine Unterschrift muss nämlich nicht lesbar sein oder Buchstaben erkennen lassen. Entscheidend ist, dass der individuelle Schriftzug und die charak-terlichen Merkmale des Unterschreibenden zu erkennen sind, so der Bundesgerichts-hof (Az. VII ZB 36/10). Steht fest, von wem die Unterschrift stammt, kann sogar richtig gekritzelt werden. Dann sind noch geringere Anforderungen an die Leserlichkeit des Schriftzuges zu stellen (BGH, Az. VIII ZB 105/04). Verkehrsrecht: Drängler Auch ein kurzfristiges dichtes Auffahren kann 160 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot kosten, sofern keine besondere Situation, wie z.B. ein plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden die Ursache ist. Voraussetzung ist nicht, dass die Polizei die Abstandsunterschreitung über eine Strecke von mindestens 140 Meter mindestens 3 Sek. lang misst, wie bisher einige Gerichte urteilten. Pressestelle Oberlandesgericht Hamm Az. 3 RBs 264/14 https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/03_02_2015_1/index.php Auch private Autoverkäufer haften Gekauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung wie besichtigt und Probe gefahren“ heißt es in vielen privaten Kaufverträgen. Diese Klausel schützt nach einem aktuellen Urteil nicht davor, trotzdem für bekannte Mängel geradezustehen. Auch ein privater Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Verantwortung für Mängel am Pkw im Kaufvertrag nicht vollständig ausschließen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Demnach ist es nicht erlaubt, in Vertragsklauseln die Haftung für grobes Ver-schulden und Körper- und Gesundheitsschäden einfach auszuschließen. Grobes Verschulden kann etwa das Verschweigen von verdeckten Mängeln sein. In einem verhandelten Fall hielten die Bundesrichter die Ausschlussklausel wegen un-angemessener Benachteiligung des Käufers für unwirksam. Es sei unzulässig, auch die Haftung für grobes Verschulden auszuschließen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=70433&pos=13&anz=506 Buchtipps Tipps für den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häuser Das Buch „Clever umbauen“ enthält zahlreiche Ideen und Tipps für die Gestaltung von Küche, Keller, Treppenhaus, Bad, Eingangsbereich und Garten und hilft beim Entwurf einer altersgerechten Umgebung. Der Leser erfährt, worauf er achten muss, damit der Umbau der Wohnung oder des Hauses die gewünschte Wirkung hat. Rechenbeispiele, Checklisten, Hinweise auf Planungs- und Finanzierungshilfen sowie Steuererleichterungen runden das Themenspektrum ab. www.ratgeber-verbraucherzentrale.de Schuldenfrei im Alter Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation e.V. (BAGSO) hat die Broschüre „Schuldenfrei im Alter“ aufgelegt. Hier werden wichtige Tipps für ein sorgenfreies Leben im Alter angesprochen. Die Broschüre (Publikation 40 - "Schuldenfrei im Alter") ist kostenlos und kann bei der BAGSO bestellt werden. www.bagso.de
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