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Dienstrechtsreform: Beamte und Angestellte nicht mit zweierlei Maß messen

mediumsehrbrock.jpgAnlässlich eines Gesprächs mit Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble zur geplanten Dienstrechtsreform sagte Ingrid Sehrbrock (Foto) am Mittwoch in Berlin: "Die Leistungen von Angestellten und Beamten dürfen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Deshalb sind wir dagegen, dass es im Öffentlichen Dienst zwei unterschiedliche Systeme geben soll, nach denen die Leistungszulagen und -prämien vergeben werden. Der DGB erwartet, dass die Leistungsbezahlung für Beamtinnen und Beamte an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst angeglichen wird. Die Dienstrechtsreform sollte Vorbild und Leitmaßstab für das Beamtenrecht der Länder sein, doch der vorliegende Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes treibt Keile zwischen die Beschäftigten: Für die Beamten ist das Vergabeverfahren für die Leistungsprämien schlechter geregelt als für die nach Tarif beschäftigten Angestellten. Das Verfahren ist intransparent, es stehen deutlich weniger Mittel zur Verfügung, und das System schließt von vornherein 85 Prozent der Beschäftigten aus. Das schafft Unfrieden, hier muss Abhilfe geschaffen werden. Zudem lehnt der DGB den geplanten Ruhestand ab dem 67. Lebensjahr für Beamtinnen und Beamte ebenso ab wie die Rente mit 67. Ein so schwerwiegender sozialpolitischer Fehlgriff ist in beiden Altersversorgungssystemen untragbar."
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