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Kommentar des Vorsitzenden Jörg Radek

Vertrauen und Verfassungstreue

Die Beschäftigen in der Polizei genießen in der Bevölkerung hohes Ansehen. Die Menschen in Deutschland vertrauen der Polizei. Sie vertrauen ihr, weil sie nicht nur Recht und Gesetze durchsetzt, sondern sie sich auch selbst daran hält. Dieses Vertrauen zeigt sich im alltäglichen Bemühen unserer Kolleginnen und Kollegen rund um die Uhr Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Ein solches Vertrauen ist fundamental für die Gewährleistung der Demokratie.

Für die Polizei ist die Bindung an Recht und Gesetz eine Verpflichtung und eigener Anspruch an einen Beruf, den wir aus Idealismus gewählt haben. Unser Auftreten innerdienstlich und in unserer Freizeit drückt aus, dass wir als „Staatsdiener“ zu diesem Staat und seiner Verfassung stehen. Die Idee der Demokratie fußt auf der aktiven Teilhabe und Gestaltung unserer Gesellschaft durch jeden Einzelnen. Auch dafür bedarf es dieses Vertrauens. Wer sich einbringen will, sollte Kenntnisse um politische Fakten und Zusammenhänge kennen. Gerade in einer Mediengesellschaft, die eine Vielfalt an Informationen anbietet, bedarf es grundlegender Bildung, Wissens und eines kritischen Geistes um Sachverhalte abwägen zu können. Diese Fähigkeit ist besonders von Bedeutung in einer Zeit, in der mehr Aufwand auf die oberflächliche Präsentation von Inhalten, als auf die fundierte inhaltliche Ausgestaltung der Inhalte selbst verwandt wird. Provokationen durch bewusste Tabubrüche oder falsche Tatsachenbehauptungen können nur dann ihr Ziel erreichen, wenn der Adressat keine Kenntnisse um die Fakten hat. Aufgrund unserer Ausbildung und unserer Sozialisierung werden wir uns nicht mit Unwissen und Unkenntnis rechtfertigen können. Und mit dem Recht auf Meinungsfreiheit ist Unwissenheit nicht erklärt, wenn aufgrund einer fundierten Ausbildung zu Recht anderes erwartet werden kann. Wir wollen, dass Gesetze, Verträge, Verordnungen und Erlasse ernst genommen werden. Die Durchsetzung von deren Einhaltung wird von uns erwartet. Darauf gründet das Vertrauen der Menschen, die wir schützen wollen. Dies Vertrauen gestattet keine Beliebigkeit. Wir sind die Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Aber innerhalb des Prinzips der staatlichen Gewaltenteilung eben nur eine von drei Gewalten. Die Polizei verändert nicht von sich aus ihren gesetzlichen Auftrag oder ihre Befugnisse. Dies geschieht durch die Legislative, durch die gesetzgebende Gewalt.

Polizei beendet nicht die Haftdauer. Dies geschieht durch einen Richter. Der Schutz der Würde des Menschen, das Demokratieprinzip, die Sozialstaatlichkeit sind Staatsziele Deutschlands. Zu den wesentlichen Bestimmungen gehören die Gewaltenteilung, der Willkürausschluss, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ich persönlich muss nicht mit jeder gerichtlichen Entscheidung inhaltlich einverstanden seien. Aber es gelten die Gewaltenteilung und der Spruch des Richters. Es geht um mehr als nur um das gefühlte Recht eines Einzelnen. Die Welt die subjektiv komplizierter geworden. Mit der Verfassung haben wir aber ein Wertesystem das Halt und Orientierung gibt.

Die Polizei schützt auch nicht das Thema einer Veranstaltung, sondern sie hat die in der Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit zu schützen. Im Zweifel steht sie zwischen den Versammlungen und muss eine Auseinandersetzung verhindern. Dafür haben das Parlament und der Dienstherr die Polizei personell und in ihrer Ausstattung zu befähigen, aber auch inhaltlich zu schützen. Zum Wesenskern unserer Verfassung gehört der Rechtsstaat. Wer ihn abschaffen will, kann sich nicht auf das „Widerstandsrecht“ gemäß Artikel 20 Grundgesetz berufen. Er wird mit unserem Widerstand rechnen müssen. Das ist der Sinn des Widerstandsrechtes. Die Beschäftigten der Polizei sind verfassungstreu. Darauf dürfen die Menschen im Lande vertrauen. Als Gewerkschafter werden wir darüber hinaus Widerstand gegen all jene leisten, die diese Verfassung aushebeln wollen. Und das selbstverständlich mit den uns verfassungsgemäß zur Verfügung stehenden Mitteln.
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