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GdP kämpft weiter

Urteil des EGMR gegen Claudia Pechstein nicht nachvollziehbar

Hilden.

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR ) für den Internationalen Sportgerichtshof CAS und gegen die Polizeibeamtin und Spitzensportlerin Claudia Pechstein ist mit den Maßstäben der Vernunft und Gerechtigkeitsgrundsätzen nicht erklärbar“, kommentiert der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der Bundespolizei die Rechtsprechung des EGMR. Die GdP ist die Berufsvertretung der von der Bundespolizei geförderten über 160 deutschen Spitzensportler.

„Wie kann das Gericht einerseits feststellen, dass der CAS kraft seiner Statuten das „Recht auf ein faires Verfahren“ verletzt und gleichzeitig „keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit“ aufweist? Allein der Umstand, dass der CAS eine offenkundig Unschuldige verurteilt hat und gleichzeitig kein Wiederaufnahmeverfahren zulässt, bestätigt doch, dass hier ein Pseudogericht am Werke ist. Zudem ist der vom CAS an Claudia Pechstein durch das Fehlurteil begangene wirtschaftliche Schaden für Gutachter und Prozesskosten und die jetzt zugesprochenen 8.000 Euro Entschädigung ein schlechter Witz des EGMR“, so Hüber.

Die GdP verweist darauf, dass selbst die Sportverbände wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seit Jahren gravierende Mängel beim CAS-System sehen und Reformen fordern, die allerdings vom CAS stoisch ausgesessen werden. „Das EGMR-Urteil deckt leider ein Systemunrecht im Sport, dass versucht, unter Missbrauch einer Monopolstellung Sportlerinnen und Sportlern die jedem Menschen zustehenden Rechte auf ein faires Verfahren zu beschneiden, von der einseitigen Bestellung der Richter über das fragwürdige Beweiserhebungsverfahren bis zum fehlenden Instanzenzug und der Verweigerung von Wiederaufnahmeverfahren bei neuen Beweisen“, so das Fazit des Gewerkschafters.

Durch die EGMR-Entscheidung ist allerdings noch nicht entschieden, ob die Sportler nicht auch vor nationalen Gerichten um Schadenersatz wegen Fehlurteilen des CAS streiten dürfen. Die GdP unterstützt Claudia Pechstein in dieser Frage weiterhin uneingeschränkt in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gewerkschaft der Polizei:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts rehabilitiert Sportrechts-Opfer Claudia Pechstein

„Darauf haben wir lange gewartet, deshalb haben wir Claudia Pechstein seit vielen Jahren in ihrem Kampf unterstützt. Einer der größten Unrechtsskandale der Sportgeschichte wurde nun vom Bundesverfassungsgericht zurechtgerückt“, kommentiert Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Deutschlands erfolgreichster Olympionikin, Claudia Pechstein. „Ein unfaires Verfahren führte zu einem Skandal-Urteil des CAS, das nun entschädigt werden muss.“

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GdP kämpft weiter

Urteil des EGMR gegen Claudia Pechstein nicht nachvollziehbar

Hilden.

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR ) für den Internationalen Sportgerichtshof CAS und gegen die Polizeibeamtin und Spitzensportlerin Claudia Pechstein ist mit den Maßstäben der Vernunft und Gerechtigkeitsgrundsätzen nicht erklärbar“, kommentiert der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der Bundespolizei die Rechtsprechung des EGMR. Die GdP ist die Berufsvertretung der von der Bundespolizei geförderten über 160 deutschen Spitzensportler.

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#fahnenvoting: Deine Stimme für GdP-Kollegin Claudia Pechstein!

Stimmt mit uns für unsere GdP-Kollegin Claudia Pechstein als deutsche Fahnenträgerin bei Olympia!

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Olympische Winterspiele

GdP Bundespolizei: Pechstein soll Deutsche Fahne tragen

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, freut sich auf die Teilnahme wieder Dutzender Bundespolizistinnen und Bundespolizisten aus der Sportförderung an den Olympischen Winterspielen in Südkorea.

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GdP Bundespolizei zu Pechstein-Fall vor BGH: „CAS und ISU auf die Sprünge helfen!“

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Berufsvertretung hunderter Sportlerinnen und Sportler in der Spitzensportförderung der Polizeien und des Zolls in Deutschland erwartet im Anschluss an die morgige Verhandlung ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Claudia Pechstein.

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GdP Bundespolizei unterstützt Claudia Pechstein gemeinsam mit der FIFPro im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Berlin.

„Wir werden Claudia Pechstein unterstützen, damit ihr Verfahren vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich sein kann“, erklärte Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

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GdP Bundespolizei: Pechstein-Rehabilitierung durch DOSB-Präsidenten ist Akt der Fairness

Berlin.

„Darauf haben wir lange gewartet, deshalb haben wir Claudia Pechstein seit Jahren in ihrem Kampf unterstützt. DOSB-Präsident Alfons Hörmann hat das jahrelange beschämende Schweigen der Sportverbände zum größten Unrechtsskandal der Sportgeschichte endlich beendet“, kommentiert Jörg Radek (55), Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, die heutige Mitteilung des DOSB zur vollständigen Rehabilitation von Claudia Pechstein im deutschen Sport.

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GdP Bundespolizei: Große Erleichterung nach Münchner Pechstein-Urteil

Hilden.

„Heute ist ein Tag des großen Aufatmens für alle vom Staat geförderten deutschen Spitzensportler in der Bundespolizei“, kommentiert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, Jörg Radek, die Entscheidung des Oberlandesgerichts München im Streit der Polizeihauptmeisterin Claudia Pechstein mit dem internationalen Eislaufverband ISU. „Glückwunsch und großen Respekt unserer Kollegin Claudia Pechstein!“

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GdP Bundespolizei: Im Münchner Pechstein-Verfahren wird nun Sportgerechtigkeit erwartet

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, als Berufsorganisation hunderter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter, die ihren beamtenrechtlichen Dienst in Form von Training und Wettkämpfen in der deutschen Spitzensportförderung versehen, erwartet am 15. Januar 2015 einen „epochalen sportrechtlichen Befreiungsschlag“ durch das Oberlandesgericht München.

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GdP Bundespolizei: Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport darf kein Unrecht zementieren

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Berufsorganisation der beamteten Spitzensportler in den Polizeien des Bundes und der Länder begrüßt den Versuch, durch eine nunmehr gesetzliche Regelung Doping zu verfolgen. "Betrug bleibt Betrug, und der ist strafbar. Das gilt auch für Betrugsversuche im Sport", so Jörg Radek, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des GdP-Bezirk Bundespolizei.

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GdP Bundespolizei: Pechstein-Verfahren beim OLG München – Obsiegen enorm wichtig für alle von der Polizei geförderten Spitzensportler

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als zuständige Berufsvertretung der Spitzensportler bei den Polizeien des Bundes und der Länder setzt auf ein vollständiges Obsiegen von Claudia Pechstein im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München am 6. November 2014.

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GdP Bundespolizei zu Münchner Pechstein-Urteil: Sportrechtssystem muss fairer werden!

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die zahlreiche deutsche Spitzensportler aus der Sportförderung der Bundespolizei vertritt, sieht in dem Urteil des Münchner Landgerichts in der Schadenersatzklage der Bundespolizistin und Eisschnellläuferin Claudia Pechstein trotz der Klageabweisung sehr wichtige und positive Aspekte.

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GdP-Bezirk BPO: Bundespolizeisportler zu Olympia - mit Fahnenträgerwunsch Pechstein

Berlin.

„Wir sind sehr stolz darauf, dass 24 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei den Olympischen Winterspielen in Sotchi starten und hoffentlich mit Spitzenergebnissen wieder zurückkehren werden“, so Jörg Radek (54), Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei. „Und wir unterstützen auch ausdrücklich die Überlegungen von DOSB-Präsident Hörmann, mit Claudia Pechstein eine Bundespolizistin die deutsche Fahne tragen zu lassen!“. Die spitzensporttreibenden Bundespolizisten starten in Sotchi in acht Disziplinen.

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Eisschnelllauf-Weltcup-Finale in Berlin für Pechstein-Rehabilitation nutzen!

GdP-Bundespolizei fordert "Fairness für Claudia Pechstein!"

Berlin.

Das Finale des Eisschnelllauf-Weltcups vom 9.-11. März 2012 in Berlin ist nach Ansicht des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine sehr gute Gelegenheit für den sportzuständigen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, die bisherige Position der Ministerialbürokratie zur Polizeibeamtin und Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zu überprüfen und möglichst schnell zu korrigieren.

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