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#GdPimPersonalrat

Aus den Fraktionen im Haupt- und Bezirkspersonalrat

Berlin/Bonn.

In dieser Woche tagten der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) sowie der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) jeweils per Audio- bzw. Videokonferenz.

Dienstpostenbewertung in der Zollverwaltung

In beiden Gremien wurde der Entwurf der Dienstpostenbewertung ausführlich erörtert. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirksgruppe Zoll – hat sich nicht nur in den Personalräten für eine moderne Dienstpostenbewertung mit guten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten stark gemacht. Bereits im November 2019 hat die GdP beim BMF im Hinblick auf die Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung zu den Obergrenzen ein neues System der Bündelungen in den Laufbahnen des mittleren Dienstes (mD) und des gehobenen Dienstes (gD) eingefordert.

Wir regten seinerzeit an, die Besoldungsstufen A7-A9 im mD auf einem Dienstposten zu bündeln. Diese Bündelung umfasst unseres Erachtens in der Besoldungsstufe A9 auch die Möglichkeit der Zuerkennung der Zulage (Z), weil die Zulage unseres Erachtens weder Besoldungsstufe nach dem Besoldungsrecht noch ein Amt nach dem Beamtenrecht ist. Damit gäbe es im mD nur noch eine Dienstpostenbewertung. Dieser ist ohnehin seit Anhebung des Eingangsamtes auf A7 auf zwei Beförderungsämter und die Gewährung der Zulage im Endamt beschränkt. Mit dieser Bündelung wäre ein hohes Maß an beruflicher Planbarkeit erreicht.
Im gD regten wir mit gleichem Schreiben die Schaffung von vier Dienstposten mit den Bewertungen A9-A11, A10-A12, A12-A13 und eine spitze Dienstpostenbewertung A13/A13Z an.
Das BMF lehnte die Vorschläge der GdP für den mD und den gD seinerzeit mit Schreiben vom 04.02.2020 allesamt mit einer wenig stichhaltigen und juristisch zweifelhaften Argumentation ab.

Das BMF kündigte bereits eine umfassende Evaluierung der Dienstpostenbewertung im kommenden Jahr an. Die GdP-Fraktionen streben dabei über die Grenzen der verschiedenen Listen in HPR und BPR gemeinsame Ideen und Lösungen im Interesse der Kolleginnen und Kollegen an. Die aktuelle Empfehlung des BPR zu Bündelungen im gD von A9-A11, A10-A12 und A13-A13Z zeigen bereits große Gemeinsamkeiten auf.

Konzept zur Nutzung von Smartphones im Zoll

Die GZD – Direktion II stellte den Gremien umfassend den Planungsstand des Mobilfunktkonzeptes vor. Ziel ist es, bis 2023 unter Beachtung der hohen Anforderungen an die Datensicherheit die Beschäftigten mit Smartphones auszustatten. Neben den Endgeräten soll auch die notwendige Verschlüsselungssoftware aus der Schmiede des koreanischen Konzerns Samsung bezogen werden.

Die GdP-Fraktionen unterstützen dabei den Vorstoß, eine einheitliche Ausstattung für die gesamte Zollverwaltung – einschließlich des Zollfahndungsdienstes (ZFD) – anzustreben. Obwohl bei Errichtung der GZD häufig von Synergieeffekten und Effizienzsteigerungen geredet wurde, behindern auch fünf Jahre später noch unterschiedliche IT und Kommunikationsausstattung die Zusammenarbeit innerhalb der GZD und zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen. Selbst die Durchführung der Skype-Konferenzen des Bezirkspersonalrats erfordert in Teilen eine doppelte Ausstattung der Teilnehmer mit einem Laptop für die Konferenztechnik und einem weiteren für die erforderliche Übermittlung der Sitzungsunterlagen. Die Auswirkung solcher Hürden auf die Zusammenarbeit von Fahndung und Kontrolle in gemeinsamen Einsätzen sind noch weit gravierender.

Die GdP-Fraktionen wünschen allen Kolleginnen, Kollegen, ihren Familien und Freunden frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Gemeinsam überwinden wir alle Sorgen und Herausforderungen. Bleibt – oder werdet – gesund.

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