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Maßnahmen der Direktion Bundesbereitschaftspolizei zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit und zum Schutz der Beschäftigten in der Corona-Lage

Update 3

Fuldatal.

Die Aktualisierung der COVID-Richtlinie der Direktion BP wurde im Vorfeld der GPR Sitzung mit der Hausleitung besprochen. Aus unserer Sicht sind die Regelungen der Arbeitsschutzverordnung aufgegriffen und grundsätzlich geeignet, den Gesundheitsschutz unserer Kollegen*Innen zu gewährleisten. Dennoch gibt es aus Sicht des Gesamtpersonalrates noch Spielraum bei der Einteilung in noch kleinere Kohorten. Hierzu verwies die Hausleitung auf die Ziffer 3.2.1 der geltenden Fassung, wo es heißt: " Festlegungen zu den Kohorten, wie Größe und Zusammensetzung, treffen für den Stab der BPOLD BP

sowie für die Bundespolizeiabteilungen die jeweilige Leitung.  Damit sei gewährleistet, dass auf der Grundlage der Gegebenheit vor Ort Festlegungen getroffen werden können. Eine einheitlich festgelegte Größe der Kohorte gibt es damit nicht.

Weitere Punkte der Neufassung können beim Gesamtpersonalrat oder den Personalräten vor Ort erfragt werden bzw. in Bälde im Intranet nachgelesen werden.

In diesem Zusammenhang nehmen die Vorbereitungen für das Impfen der Beschäftigten in der Bundespolizei und damit auch in der Direktion BP Fahrt auf. Näheres könnt ihr auch bei den Personalräten in Erfahrung bringen.

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