Anhörung zur beabsichtigten Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
Vorgelegte Änderungen entsprechen nicht den Erwartungen von GdP und DGB
Die Anhörung fand aufgrund der derzeitigen Lage als Videokonferenz statt, wobei die GdP durch die Justiziarin, die Vertreterin der GdP Bund und die Abteilungsleiterin für den Öffentlichen Dienst beim DGB vertreten war.
Bereits zu Beginn des Gesprächs wies der DGB darauf hin, dass die nun vorgelegten Änderungen nicht den Erwartungen des DGB und dessen Mitgliedsgewerkschaften entsprachen, zumal die GdP auf Aufforderung des BMI im September letzten Jahres umfassende Neuerungen für eine Novellierung vorlegte. Das BMI machte jedoch deutlich, dass die Grundstrukturen des Laufbahnrechts derzeit nicht angetastet werden sollten, sodass im Ergebnis zunächst über die jetzigen Änderungen zu diskutieren war.
Der DGB und die GdP setzten sich für eine Erweiterung des § 27 BLV ein, um noch mehr Kolleginnen und Kollegen einen Aufstieg zu ermöglichen. Das BMI ließ jedoch durchblicken, dass es an § 27 BLV bis auf die bisherigen Änderungen keine weitere Durchlässigkeit zulassen möchte. Besonderheiten der Bundespolizei seien bekannt und sollten in der entsprechenden Laufbahnverordnung vorgenommen werden.
Weiterhin wurde über die Übernahme der Fachoberlehrerinnen und -lehrer in der Bundespolizei gesprochen. Einer analogen Anwendung des § 23 BLV wurde zwar eine Absage erteilt, aber uns wurde mitgeteilt, dass an diesem Thema derzeit gearbeitet würde. Die von der GdP vorgeschlagene Verkürzung der Probezeit für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte sah das BMI bedauerlicherweise als nicht notwendig an. Die GdP sieht diese Möglichkeit der Honorierung besonderer Leistungen zu Beginn der beruflichen Karriere jedoch weiterhin als probates Mittel an und bekräftigte dies.
Bereits zu Beginn des Gesprächs wies der DGB darauf hin, dass die nun vorgelegten Änderungen nicht den Erwartungen des DGB und dessen Mitgliedsgewerkschaften entsprachen, zumal die GdP auf Aufforderung des BMI im September letzten Jahres umfassende Neuerungen für eine Novellierung vorlegte. Das BMI machte jedoch deutlich, dass die Grundstrukturen des Laufbahnrechts derzeit nicht angetastet werden sollten, sodass im Ergebnis zunächst über die jetzigen Änderungen zu diskutieren war.
Der DGB und die GdP setzten sich für eine Erweiterung des § 27 BLV ein, um noch mehr Kolleginnen und Kollegen einen Aufstieg zu ermöglichen. Das BMI ließ jedoch durchblicken, dass es an § 27 BLV bis auf die bisherigen Änderungen keine weitere Durchlässigkeit zulassen möchte. Besonderheiten der Bundespolizei seien bekannt und sollten in der entsprechenden Laufbahnverordnung vorgenommen werden.
Weiterhin wurde über die Übernahme der Fachoberlehrerinnen und -lehrer in der Bundespolizei gesprochen. Einer analogen Anwendung des § 23 BLV wurde zwar eine Absage erteilt, aber uns wurde mitgeteilt, dass an diesem Thema derzeit gearbeitet würde. Die von der GdP vorgeschlagene Verkürzung der Probezeit für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte sah das BMI bedauerlicherweise als nicht notwendig an. Die GdP sieht diese Möglichkeit der Honorierung besonderer Leistungen zu Beginn der beruflichen Karriere jedoch weiterhin als probates Mittel an und bekräftigte dies.