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Arbeitstagung der Bundesfrauengruppe in Berlin

„Können-Wollen-Dürfen“

Foto: GdP

Die Bundesfrauengruppe traf sich am 4. und 5. September 2019 zu ihrer diesjährigen Arbeitstagung in Berlin. Unter dem Titel „Können-Wollen-Dürfen“ erarbeiteten die Teilnehmerinnen Ideen, wie mehr Frauen für Führungspositionen im gehobenen und höheren Dienst gewonnen werden könnten.

Erika Krause-Schöne, Julie Jurezko und Elke Günder-Ede führten im Zusammenwirken mit Annette Teerweide durch das gut organisierte, arbeitsintensive Programm. Für die Frauengruppe Bezirk Bundespolizei nahmen Sandra Seidel (DG BP) und Karin Dullnig (DG H) an der Tagung teil.

Mit Hilfe von Studien erarbeiteten die Teilnehmerinnen, wo die Gründe für die wenigen Frauen in Führungspositionen liegen. Neben den bereits vorliegenden dienstlichen und gewerkschaftlichen Erkenntnissen sowie die der verschiedenen Projekte und wissenschaftlichen Studien wurden Personalstatistiken und erste Ergebnisse der „AG Chancengleichheit“ ausgewertet.

In der Bundespolizei ist der Anteil der Vollzugsbeamtinnen beispielsweise nach wie vor insgesamt sehr gering: Er liegt bei nur circa 15 Prozent (Stand Januar 2019). Und das nach über 30 Jahren bundesweiter Einstellung von Frauen in den Vollzugsdienst der Bundespolizei. In den Wertigkeiten der jeweiligen Laufbahnen nimmt der Anteil der Frauen in Richtung der Spitzenämter kontinuierlich ab: Während im mD der Frauenanteil bei 19 Prozent liegt, beträgt ihr Anteil in der Besoldungsgruppe (BBesG) A9mZ lediglich 8 Prozent. Im gD beträgt der Frauenanteil 12 Prozent. In den BBesG A11 noch 11 Prozent und im Spitzenamt A13 lediglich 6 Prozent. Die Entwicklungszahlen im hD sind ebenfalls sehr interessant, denn der Frauenanteil liegt bei knapp über 10 Prozent, aber in den BBesG A15 bei 7,5 Prozent und in der A16 bei nur 3 Prozent.

Der Anteil der Frauen im Verwaltungsbeamtenbereich liegt bei 49 Prozent, im mD bei 41 Prozent, wovon sich einer nicht dem Proporz entsprechenden Spiegelung zufolge 40 Prozent in der BBesG A9mZ befinden. Einzig im gehobenen Verwaltungsdienst sind die Beamtinnen mit Ausnahme des Spitzenamtes A13 mit 44 Prozent fast im Proporz zu ihrem Anteil von 52 Prozent in der Laufbahngruppe in den BBesG vertreten. Im hD beträgt der Frauenanteil 41 Prozent, in der BBesG A15 34 Prozent und im Spitzenamt W3 33 Prozent.

Dass im Verwaltungsbeamtenbereich massive Verbesserungen erreicht wurden, ist insbesondere der GdP zu verdanken, denn blickt man zehn Jahre zurück, gab es keine Beförderungsmöglichkeiten in der Verwaltung.

Im Tarifbereich gibt es keine anteilige weibliche Proporzvertretung, die so analysiert werden könnte. Hier sind andere Grundlagen heranzuziehen.

Generell stellten die Teilnehmerinnen der Arbeitstagung anhand der Studien fest, dass ein Karrierehindernis die Auszeiten durch Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit sind, aber auch Teilzeittätigkeiten sind ein Hemmnis. Diese Faktoren führen regelmäßig zu einer mittelbaren Diskriminierung, gerade im Bereich von Beurteilungen. Sehr oft sind stereotype Einteilungen bei den Geschlechtern eine der Ursachen. Hier gilt es, weiterhin aufzuklären und zu sensibilisieren, denn selbst Regierungsvertreter in anderen Staaten können in Elternzeit führen.

Im weiteren Verlauf der Arbeitstagung wurde außerdem der derzeitige Bearbeitungsstand der Arbeitsgruppen auf Ebene der Bundesfrauengruppe vorgestellt. Bezüglich des Bearbeitungsstandes der Anträge der Frauengruppe wurde ein Rückblick auf den Bundesfrauenkongress 2018 und anhand des derzeitigen Arbeitsstandes auch ein Ausblick auf das Jahr 2020 geworfen. Hierzu werden wir gesondert berichten.

Ausblick: Am 22. und 23. Oktober 2019 findet in Hannover die GdP-Gleichstellungstagung mit den Vertretern der Hauptpersonalräte Bund/Länder und Gleichstellungsbeauftragten und natürlich mit dem Bundesfrauenvorstand der GdP statt.
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