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GdP-Kritik erfolgreich:

BMI nimmt Einkommenskürzung wieder vom Tisch

Fotos: pixabay.com/peter-facebook/Dieterich01 | Composing: GdP-Bezirk Bundespolizei

Die Kritik von GdP und DGB gegen beabsichtigte Einkommenskürzungen zeigt Erfolg.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte beabsichtigt, den Familienzuschlag für bestimmte Gruppen zu kürzen, und zwar für Alleinerziehende ohne steuerlichen Entlastungsbetrag (zum Beispiel unverheiratet zusammenlebende Paare mit Kindern eines Partners), für Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung, für Verwitwete und Beamtinnen und Beamte (zum Beispiel Schwerbehinderte) und Pensionärinnen und Pensionäre, die aus gesundheitlichen Gründen mit jemandem zusammenleben.

Ihnen allen sollten – mit Übergangsfrist – durch Umbau des Familienzuschlags circa 150 Euro pro Monat gestrichen werden. So stand es im Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022“ (BBVAnpG 2021/2022) vom 3. Februar 2021.

Der Protest der GdP und des DGB war erfolgreich – das BMI hat mit einem neuen Gesetzentwurf vom 15. März 2021 die Kürzungspläne wieder eingesammelt. Nach BMI-Angaben konnte auf politischer Ebene keine Einigung erzielt werden.

Zugleich zog das BMI die bisherigen Planungen für einen „regionalen Ergänzungszuschlag“ je nach Mietpreisregion und die Erhöhung der Eingangsbesoldung A 7 zurück.

Die GdP und der DGB werden sich natürlich weiterhin für eine amtsangemessene Alimentation sowie einen Kaufkraftausgleich für Hochpreisregionen einsetzen.

Mit dem neuen Gesetzentwurf wird nun das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes übertragen, so wie es im Koalitionsvertrag zugesagt ist.


P.S. Die DPolG BPolG e.V. und ihre Dachorganisation Beamtenbund dbb hatten die oben genannten, jetzt kassierten Einkommenskürzungen – mit verlängerten Übergangsfristen – ausdrücklich begrüßt. Ohne Worte.
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