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Wissen statt Polemik:

Beamtinnen, Beamte und die Bürgerversicherung

Quelle: GdP Bund

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die GdP treten verantwortungsbewusst für eine zukunftssichere Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger, auch Beamtinnen und Beamte, Pensionäre und ihre Familien ein. Heilfürsorgeberechtigte sollen heilfürsorgeberechtigt bleiben. Für heutige, beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte wollen wir die Wahloption zwischen Beihilfe und Privater Krankenversicherung (PKV) oder Beitragszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung- (GKV-) beziehungsweise PKV-Vollversicherung – das ist unsere Linie. Für spätere Beamtengenerationen könnte die Bürgerversicherung eine Option sein, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Das Problem

Die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist und bleibt ein wichtiger Pfeiler des Zusammenhalts in unserem Land, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Und natürlich spielt es für die Finanzierung eine große Rolle, wie viele Menschen in Deutschland zu welchen Bedingungen arbeiten gehen, und ob und auf welchen Teil davon sie Steuern und Sozialbeiträge zahlen.

Versicherungsfreie Erwerbstätigkeit, ein steigender Anteil an Teilzeitarbeit, prekäre Beschäftigung und eine dadurch sinkende Lohnquote und geringere Beiträgen verschärfen die Probleme. Die finanzielle Belastung der Versicherten hat sich in den vergangenen 30 Jahren deutlich verstärkt. Dies betrifft die Höhe der Beiträge/des Beitragssatzes, die Lastenverteilung zwischen Versicherten und Arbeitgebern sowie den Umfang der privaten Zuzahlungen.

Beamtinnen und Beamte auch schon heute betroffen:
Auch die Kosten, die Beamtinnen und Beamten für Prämien zur privaten Krankenversicherung und für Selbstbehalte aufbringen müssen, steigen.

Die Prämien sind abhängig vom individuellen Risiko, vom Alter und sind einkommensunabhängig: je niedriger die Dienstbezüge beziehungsweise Pension, desto höher also die individuelle Belastung, erst recht bei chronischen Erkrankungen oder Risikozuschlägen zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Das betrifft auch die Kosten für die Familienangehörigen.

Teuer wird es auch für Kinder, die ab dem 25. Lebensjahr während der Ausbildung aus der Beihilfegewährung herausfallen. Außerdem sind beihilfeberechtigte Personen faktisch Zwangskunden der PKV. Gerade Beamtinnen und Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen sind den Kostensteigerungen für ihre private Krankenversicherung nahezu schutzlos ausgeliefert.

Schon jetzt - Neue Wege für Beamtinnen und Beamte:
Die aktuelle Ausgestaltung der Beihilfe bedeutet in der Praxis eine Zwangsmitgliedschaft für Beamtinnen und Beamte in der PKV, denn für Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wird kein Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Beitrag gezahlt. Die Beamtinnen und Beamte tragen damit den vollen Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) komplett allein.

Seit August 2018 beziehungsweise später können Beamtinnen und Beamte in einigen Ländern die pauschale Beihilfe wählen. Die Beamtinnen und Beamte können entscheiden, ob sie pauschal 50 Prozent der Kosten einer Krankenvollversicherung in der GKV oder in der PKV erhalten wollen oder weiter die „klassische“ individuelle Beihilfe.

Das heißt: Bereits jetzt können Beamtinnen und Beamte in einigen Ländern mit Dienstherrenzuschuss in der GKV Mitglied sein.

Das Schaffen dieser Alternative ist ein wichtiger Schritt, um eine jahrzehntealte Gerechtigkeitslücke zu schließen. Die Beihilfe wird versicherungsneutral.

Die Idee einer Bürgerversicherung

Eine nachhaltige und solidarische Finanzreform der GKV muss an die strukturellen Ursachen der Finanzierungsschwächen herangehen und die soziale Nachhaltigkeit sicherstellen. Das Sachleistungs- und Solidarprinzip muss dafür gestärkt werden.

Alle Menschen im Lande ohne Ansehen ihrer sozialen Lage sollen jederzeit einen durch Rechtsanspruch auf gesicherten und barrierefreien Zugang zu dieser Krankenversorgung haben.
Diese Weiterentwicklung der GKV als einheitliches, solidarisch finanziertes und öffentliches Krankenversicherungssystem wird vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften seit 2010, aber auch von Verbänden und Parteien auch mit dem Begriff Bürgerversicherung verbunden.

Leitgedanke ist eine Ausweitung der solidarischen Finanzierungsgrundlagen, so dass sich alle Bürger nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit am Solidarausgleich für alle Menschen in unserem Land beteiligen.

Auch Beamtinnen und Beamte sind Bürger und Teil der Gesellschaft, auch ihre Familien sind von der Sicherung der Sozialsysteme betroffen.

Für die Schaffung eines einheitlichen Krankenversicherungssystems ist ein langer Übergangszeitraum erforderlich.

Soll das auch für Beamtinnen und Beamte gelten?

Die Zugehörigkeit zu einem neuen System kann wegen Bestandsschutzes immer nur für neu verbeamtete Personen gelten.
Wer heute im Beamtenverhältnis (auch als Anwärterin und Anwärter) steht, wäre nicht betroffen.

Ab einem Stichtag sollen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger beziehungsweise Neugeborene bei einem solidarisch und paritätisch finanzierten Krankenversicherungsträger versichert werden. Sie hätten dann auch Anspruch auf Familienversicherung für ihre Partner und Kinder, Risikozuschläge würden entfallen. Auch die heute üblichen Vorauslagen von Krankheitskosten, durch die Beamtinnen und Beamte belastet werden, und lange Wartezeiten auf Erstattungen würden entfallen.

Heutige Beamtinnen und Beamte (Bestandsschutz) sollen eine Wahlmöglichkeit erhalten, ob sie im bisherigen Beihilfesystem verbleiben wollen oder nicht. Ein Wechsel in die GKV soll ihnen auf Wunsch ermöglicht werden. Das gilt auch für die Mitnahme des bei der PKV zuvor angesparten Anteils der Altersrückstellungen.

Heilfürsorgeberechtigte wären während der Berechtigung persönlich gar nicht betroffen. Für ihre beihilfeberechtigten und teilprivatversicherten Angehörigen hätten sie eine Wahloption.

Wie würde das bezahlt?
Für neu verbeamtete Personen (keine Heilfürsorgeempfänger) und freiwillig Wechselwillige tragen die Dienstherren den Arbeitgeberbeitrag zur GKV. Die versicherten Beamtinnen und Beamte zahlen – insoweit sozial gerechter als bisher - einen einkommensabhängigen Beitrag.

Für eine Bürgerversicherung müssen die heutigen Grundgehälter entsprechend aufgestockt werden.

Die privaten Krankenversicherungen sollen zudem für ihre verbleibenden Privatversicherten ebenfalls einkommensabhängige Zahlungen in den für alle anzuwendenden „Risikostrukturausgleich“ (RSA) tätigen.

Diese zusätzlichen Zahlungen sollen nach dem Solidarprinzip bestimmten Privatversicherten wieder zu Gute kommen, etwa indem die beitragsfreie Mitversicherung der Familienangehörigen und etwaige Risikoprämien bei Vorerkrankungen auch bei Privatversicherten übernommen werden.

Das würde vor allem die heute stärker belasteten privatversicherten Beamtinnen und Beamte und Pensionärinnen sowie Pensionäre entlasten.
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