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BesStMG-Entwurf von Bundeskabinett beschlossen

GdP bleibt dran für weitere Verbesserungen

Das Bundeskabinett hat am 3. Juli 2019 den Entwurf zum geplanten Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) beschlossen, der nun zur Abstimmung ins Parlament geht.

Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, dem Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes und den geänderten Anforderungen an den öffentlichen Dienst – besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung – gerecht zu werden. Seit Monaten begleitet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Gesetzgebungsverfahren. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Gewerkschafter greift der bisherige Entwurf bereits viele Forderungen auf. Der GdP-Bezirk Bundespolizei ist optimistisch, dass er im weiteren Verlauf des Verfahrens mit seinem gewerkschaftlichen Einfluss noch weitere Verbesserungen für die Beschäftigen in der Bundespolizei erwirken kann. Denn wie sagte schon der ehemalige Verteidigungsminister Peter Struck: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde.“

Aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wurde übrigens die Reform des Familienzuschlags, um nicht zwei Klassen von Familie zu schaffen. Von den Beratungen im Parlament ist außerdem die gesamte Erschwerniszulagenverordnung ausgenommen, da sie als Verordnung nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes ist und damit nicht durch das Parlament muss. Die GdP deutet dies als positives Signal dafür, dass die Verordnung auf diese Weise möglichst zeitnah umgesetzt werden soll.

Alle GdP-Forderungen zum BesStMG gibt es hier.
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