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BBVAnpG

Besoldungs- und Versorgungserhöhung 2021/2022 und Anträge auf verfassungsgemäße Besoldung

Heute fand die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Beamtinnen und Beamten, des DGB und der GdP, durch das Bundesinnenministerium (BMI) zur Besoldungs- und Versorgungserhöhung 2021/2022 statt. Das BMI hatte dem DGB und der GdP einen neuen Gesetzentwurf (BBVAnpG 2021/2022) vorgelegt und mit ihnen heute das Gespräch dazu geführt.

Danach werden die Grundgehälter, Anwärterbezüge und die Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent erhöht. In den gleichen Steigerungssätzen und zu den gleichen Zeitpunkten werden auch die Mehrarbeitsvergütung und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) erhöht. Neu aufgenommen wurde auch die Einführung der Heilfürsorge für die Polizei des Deutschen Bundestages.

Der Gesetzentwurf soll am 24. März 2021 im Bundeskabinett verabschiedet werden, wird aber durch die Befassung von Bundestag und Bundesrat frühestens Ende Juni 2021 in Kraft treten können. Das BMI beabsichtigt jedoch, eine rückwirkende Vorbehaltszahlung möglichst bereits mit den Bezügezahlungen Juni 2021 möglich zu machen.

Offen bleiben muss, wann den Anträgen auf verfassungskonforme Besoldung, insbesondere für das dritte und jedes weitere Kind, entsprochen wird. Das BMI hatte nach Uneinigkeit in der Bundesregierung die Einführung eines „regionalen Ergänzungszuschlages“ wieder vom Tisch genommen, ein neuer Versuch einer gesetzlichen Umsetzung der Entscheidungen des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation wird jedoch erst nach der Bundestagswahl möglich sein.

Nach Auskunft des BMI an den DGB soll die Bescheidung der bisher geltend gemachten und ausgesetzten Anträge weiterhin ausgesetzt bleiben. Da es in der vom Verfassungsgericht gestellten Frist für eine gesetzliche Neuregelung bis zum 1. Juli 2021 keine gesetzliche Änderung mehr geben wird, werden Betroffene ab diesem Zeitpunkt wiederum Ansprüche auf höhere Dienstbezüge geltend machen müssen. Die GdP wird darüber rechtzeitig informieren und Musteranträge für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen.
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