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BodyCam: Falschmeldung in der Presse

Mehrere Medien zitieren heute eine Meldung der Deutschen Presse Agentur (dpa), die unter Berufung auf die Pressestelle des Bundespolizeipräsidiums die falsche Meldung verbreitet hat, dass ab Mitte Januar die Bundespolizei, beginnend in Berlin, mit Bodycams ausgerüstet und die entsprechende Dienstanweisung am 15. Januar in Kraft träte. Inzwischen hat die dpa ihre Meldung korrigiert. Die tatsächliche Sachlage: Erst heute fand ein Spitzengespräch des Abteilungsleiters Bundespolizei im BMI, Dr. Helmut Teichmann, des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, und des Vorsitzenden des GdP-geführten Bundespolizei-Hauptpersonalrates beim BMI (BHPR), Sven Hüber, statt zum Thema der weiteren Vorgehensweise in Sachen Bodycam statt. Das Ministerium und Bundespolizeipräsidium teilen die von GdP und HPR aufgeworfenen Fragen der Gewährleistung eines umfassenden Mitarbeiterdatenschutzes. Das betrifft insbesondere auch die Frage der Bedenken über die Zugriffsmöglichkeiten von Beurteilern und Disziplinarvorgesetzten auf Bodycam-Filme und die Frage der Anonymisierung bei Herausgabe an Dritte. Es wurde vereinbart, dazu gemeinsame Lösungen zu finden. Zudem will man dem ebenfalls GdP-geführten Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium vorschlagen, den bisherigen seit 2016 laufenden Probelauf Bodycam, als Probelauf bei der Bundespolizeiinspektion Berlin-Hauptbahnhof für zunächst drei Monate mit der Si500 zu erweitern und fortzusetzen, um polizeipraktische Erfahrungen auch mit diesem Gerät sammeln zu können. Zugleich soll die weitere Erprobung/Benutzung der anderen Modelle an den bisherigen Erprobungsdienststellen legitimiert werden. Die Zustimmung des Bezirkspersonalrats bleibt abzuwarten. Das Bundespolizeipräsidium wird dem Bezirkspersonalrat auch das erforderliche Fortbildungskonzept zur Bodycam zur Mitbestimmung vorlegen. Das Bundesministerium des Innern wird dem BHPR zur Januar-Sitzung den Erstentwurf einer Dienstanweisung Bodycam und den fortgeschriebenen Entwurf eines Einführungskonzepts vorlegen, der auch die datenschutzrechtlichen Einwendungen des BHPR berücksichtigen soll. Dann wird auch eine erste Erörterung stattfinden. In den verbleibenden Probelaufmonaten sollen dann die weiteren Verhandlungen zwischen BMI und BHPR zu dem Entwurf und zu den Datenschutzaspekten erfolgen. Die GdP wird auch auf einen bisher unterbliebenen Test der Bodycam Si500 bei der Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei in Lübeck auf Tauglichkeit drängen. Erst nach Abschluss der Beteiligungsverfahren, vor allem zu den datenschutzrechtlichen Aspekten, und Auswertung des Probelaufs soll über die Beschaffung und Ausstattung der Bundespolizei mit Bodycams entschieden werden.
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