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Bundesregierung rasiert Personalforderungen für Bundespolizei

Trugschluss: „Mehr Aufgaben – mehr Beförderungen“

Die finanziellen Folgen einer Nach-Corona-Phase werfen auch für die Bundespolizei ihre Schatten voraus. Die Bundesregierung hat für den Entwurf des Bundeshaushalts 2022 die Forderungen des Bundesinnenministeriums für die Bundespolizei radikal „rasiert“. Das Bundespolizeipräsidium hatte 7.000 neue Stellen gefordert, das BMI nur noch 2.300, davon blieben nach dem Kabinettsbeschluss gerade einmal 500 übrig.

Wichtige Vorhaben wie die bessere Personalausstattung der Führungsgruppen oder der Personalersatz für den gestiegenen Bedarf an Personenbegleitern Luft (PBL) sind so kaum umsetzbar, die Forderungen von Bundesinnenminister Seehofer nach einer Erhöhung der Streifenpräsenz in der Bahnpolizei durch massive Aufstockung der Zahl der Streifenbeamten war schon zuvor im eigenen Ministerium herausgestrichen worden.

Auch wenn der Gesetzentwurf dem Diskontinuitätsprinzip anheimfallen und nach der Bundestagswahl ein neuer Haushaltsgesetzentwurf aufgestellt wird, ist nicht zu erwarten, dass sich an der Situation etwas grundlegend ändern wird.

Um nicht wiederum in die Überlastungsfalle zu tappen, muss die Bundespolizei deshalb darauf bedacht sein, sich weiter zu konsolidieren und in der zu erwartenden schwierigen Haushaltslage keine weiteren Aufgaben ohne Personalzuwächse zu erhalten sowie keine neuen Personallöcher zu reißen. Jede zusätzliche administrative Aufgabe, jede Aufgabenübernahme von anderen Behörden würde in dieser Phase nur zu Lasten des Streifendienstes und der Einsatzstärken der Hundertschaften und der MKÜ gehen.

Keine einzige zusätzliche Stelle war übrigens in den Haushaltsforderungen vorgesehen für die nun im Bundesrat abgelehnte Zuständigkeitserweiterung der Bundespolizei im Aufenthaltsgesetz zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben der Ausländerbehörden und des BAMF durch die Bahnpolizeidienststellen zur Vorbereitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen festgestellte Duldungsinhaber und unerlaubt Aufhältige. Der gescheiterte Gesetzentwurf kalkulierte dafür völlig unrealistisch maximal 120 Zusatzstellen ein, die Bundesregierung indes sah dafür im Haushaltsentwurf nicht einen Mann und eine Frau zusätzlich vor.

Die Behauptung des gewerkschaftlichen Mitbewerbers DPolG, die Bundespolizei müsse deshalb Zusatzaufgaben von den Ausländerbehörden und dem BAMF übernehmen, weil eine „Erweiterung der Aufgaben mehr Planstellen“ generieren, „mehr Beförderungsmöglichkeiten“ und „für Entlastung“ sorgen würde, ist angesichts der Realitäten in der Nach-Corona-Haushaltspolitik ein wirklich mehr als blauäugiger Trugschluss.

Die GdP sieht ihre Aufgabe darin, unter den Bedingungen fehlender Personalzuwächse eine weitere Überlastung und personelle Auszehrung der operativen Dienststellen durch Zusatzaufgaben zu verhindern.
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