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Corona: Lücke im Dienstunfallrecht für Polizisten

GdP mahnt Rechtsänderung an

Foto: (c) pixabay.com / fernandozhiminaicela

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in einem Brief an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Thomas Strobl, auf eine Lücke im Dienstunfallrecht für Polizistinnen und Polizisten hingewiesen und eine Anpassung des Beamtenversorgungsrechts angemahnt.

In dem Schreiben heißt es, je höher das Risiko der Infektion sei, umso stärker müsse die Fürsorge des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten sein, die sich in Ausübung ihres Dienstes in für die Gesundheit gefahrgeneigte Situationen begeben. Der geltende Rechtsrahmen böte aktuell keine zufriedenstellenden Möglichkeiten, die Dienstunfallfürsorge nach einer Corona-Infektion zu gewährleisten. Aus diesem Grund schlägt die GdP vor, das Beamtenversorgungsgesetz im Bund und in den Ländern – aufeinander abgestimmt – zu ändern.

Unabhängig von diesem Schreiben führt die GdP einen bundesweiten Musterprozess zur Anerkennung von Dienstunfällen im Falle einer Infizierung mit Corona, da fast alle Bundesländer dies nicht anerkennen. Die GdP rät allen Betroffenen, in jedem Fall einer Infektion im Dienst eine Dienstunfallmeldung zu schreiben. Ein entsprechendes Formblatt zum Download gibt es hier.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem auch das Führen eines Kontakttagebuches mit der Dokumentation aller dienstlichen und privaten Kontakte, da die bisherigen Anzeigen sehr häufig mit dem Verweis auf die mangelnde Kausalität zwischen dienstlicher Handlung und Infektion abgelehnt werden.

Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff betonte, im täglichen Dienst sei es Polizeibeamtinnen und -beamten häufig unmöglich, den pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Auch lasse sich der direkte Kontakt zu anderen Menschen im Polizeivollzug naturgemäß nicht verhindern. Der Gewerkschafter verdeutlichte, dass sich in den vergangenen Monaten bundesweit Fälle gehäuft hätten, in denen sich Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst mit SARS-CoV-2 infizierten. „Anträge auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall wurden jedoch reihenweise abgelehnt. Die Corona-Pandemie hat diese Lücke im Dienstunfall- und Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder schmerzhaft deutlich gemacht“, so der GdP-Vize.
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