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Dienstvereinbarung zur leistungsbezogenen Stufenlaufzeitverkürzung unter Dach und Fach

Foto: Adobe Stock #130442909 | Jacob Lund

Seit 2017 arbeiten die Tarifvertreterinnen und Tarifvertreter im Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) an einer von der Tarifkommission des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll entworfenen Dienstvereinbarung zum § 17 Abs. 2 TVöD - vorzeitiger Stufenaufstieg.

Nach Erkämpfen der nötigen Mitbestimmung vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin, wie auch anschließender Verhandlung vor der Einigungsstelle, hat man sich gütlich auf einen Entwurf geeinigt und diesen am Mittwoch, den 23. August 2023 gezeichnet.

Nun geht es an die Umsetzung vorzeitiger Stufenaufstiege in der Lebenswirklichkeit der Direktionen. Wieder eine von den GdP-Vetreterinnen und -Vertreter erkämpfte Möglichkeit, den Kolleginnen und
Kollegen vorzeitig merklich mehr in die Brieftasche zu spülen.

Auch haben wir erkämpft, dass die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer jetzt von der Möglichkeit partizipieren können. Im ursprünglichen Entwurf der Behörde waren sie nicht mit einbezogen!

Erkämpft von Deiner GdP

Voraussetzungen für Deine Stufenlaufzeitverkürzung:
  • am Stichtag 1. Januar mindestens Stufe 1 erreicht
  • nicht in einer Endstufe befindlich
  • positives Referenzschreiben
  • Wartezeit erfüllt

Wartezeiten:
  • von Stufe 3 nach Stufe 4: ein Jahr
  • von Stufe 4 nach Stufe 5: zwei Jahre
  • von Stufe 5 nach Stufe 6: drei Jahre
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