Aufwandsentschädigung/ Pflegekostenpauschale für Diensthunde der Bundespolizei wird erhöht
Rückwirkend zum 1. Januar 2017 wird die monatliche Aufwandsentschädigung für alle Hundeführerinnen und - führer um 34 € monatlich für die Unterbringung des Diensthundes im häuslichen Bereich erhöht.
Auch wird die Pauschale zur Sicherung einer angemessenen Betreuung von ausgemusterten Diensthunden angepasst. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2017 wird die entsprechende Pauschale auf 77 € im Monat festgesetzt. Damit folgt das BMI einer Forderung der Gewerkschaft der Polizei. Wir freuen uns mit unseren Diensthundeführern und unseren vierbeinigen Kolleginnen und Kollegen.
Auch wird die Pauschale zur Sicherung einer angemessenen Betreuung von ausgemusterten Diensthunden angepasst. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2017 wird die entsprechende Pauschale auf 77 € im Monat festgesetzt. Damit folgt das BMI einer Forderung der Gewerkschaft der Polizei. Wir freuen uns mit unseren Diensthundeführern und unseren vierbeinigen Kolleginnen und Kollegen.