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GdP Bundespolizei: Keine Leiharbeit im Auftrag der Bundespolizei!

Berlin/Potsdam.

Anlässlich der „5. Luftsicherheitstage" in Potsdam, die vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Bundespolizei ausgerichtet werden, regt sich massive Kritik der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an den unzumutbaren Arbeitsbedingungen sogenannter „Beliehener" an deutschen Flughäfen.

Nach dem Luftsicherheitsgesetz (§ 5 Abs. 5 LuftSiG) kann die Luftsicherheitsbehörde – das ist unter anderem das Bundespolizeipräsidium in Potsdam – „geeigneten Personen" als „Beliehenen" bestimmte Aufgaben bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen, also der hoheitlichen Aufgaben der Luftsicherheitskontrollen, übertragen. In der Praxis bedeutet das, dass die Bundespolizei seit Jahren jeden frei werdenden Arbeitsplatz eines bundeseigenen Luftsicherheitskontrolleurs nicht mehr neu besetzt, sondern nur noch an einen privaten Sicherheitsdienst vergibt und dessen Mitarbeiter auf Stundenbasis „beleiht".

„Sie nennen diese Beschäftigten „Beliehene“, aber ihr Status ist sogar noch schlechter als der mancher Leiharbeiter. Während es Wirtschaftsunternehmen gesetzlich untersagt ist, Leiharbeiter auf Dauerarbeitsplätzen einzusetzen, schert sich die Bundesregierung darum überhaupt nicht und verleiht ihre Arbeitsplätze dauerhaft an „Beliehene““, so Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP Bundespolizei.

Nach Auffassung der GdP ist der jetzige Zustand an deutschen Flughäfen unhaltbar. „Die Bundespolitiker, die jetzt eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern bei Versandhändlern fordern, wären gut beraten, nicht nur empört auf Andere zu zeigen, sondern sich auch einmal mit den Arbeitsbedingungen der von ihren eigenen Luftsicherheitsbehörden beliehenen Arbeitnehmer zu befassen", so Scheuring. „Diese Beschäftigten sind bei den vorherrschenden schlechten Arbeitsbedingungen, die in keinem Verhältnis zu ihren hochsicherheitssensiblen Aufgaben stehen, geradezu zu den derzeit laufenden Streiks gezwungen".

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei werden nicht nur Dauerarbeitsplätze des öffentlichen Dienstes schrittweise abgebaut und mit „Beliehenen" besetzt, sondern auch die Arbeitsbedingungen insgesamt stetig verschlechtert. Der Vorsitzende der GdP Bundespolizei fasst die Problematik so zusammen: „Sobald der Arbeitsplatz nicht mehr mit Bundesbeschäftigten besetzt ist, sondern von „Beliehenen“ privater Sicherheitsfirmen ausgeübt wird, beginnt das Diktat inakzeptabler Arbeitsbedingungen. Insbesondere durch die Anweisung von nur stundenweisen, über den ganzen Tag mit großen Lücken verteilten Einsatzzeiten, ist eine sinnvolle und verträgliche Organisation des Arbeitstages gar nicht mehr möglich. Der Betriebsrat des Frankfurter Flughafens hat sich wegen dieser überaus negativen Entwicklung inzwischen auch an den Bundesinnenminister und die Bundeskanzlerin gewandt.“

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann einer Leiharbeitsfirma die Konzession versagt werden, wenn sie dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Betrieb die dort für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts nicht gewährt. Fraglich ist für die GdP, ob diese Bedingungen nicht auch für von der öffentlichen Hand „Beliehene" gelten müssten, denn schließlich würde in beiden Fällen eine Arbeitnehmerüberlassung zur Erledigung eigener Aufgaben erfolgen.

Die GdP fordert daher die Bundesregierung und das Bundespolizeipräsidium in Potsdam auf, die Beleihung von Arbeitnehmern privater Sicherheitsfirmen für Luftsicherheitsaufgaben ab sofort nur noch dann vorzunehmen, wenn den beliehenen Beschäftigten im Wesentlichen die gleichen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts, gewährt werden, wie sie für die eigenen Luftsicherheitskontrolleure der Bundespolizei gelten. Das betrifft sowohl das Arbeitsentgelt als auch die Arbeitszeitregelungen.

Ziel müsse jedoch sein, den Fehler der Privatisierung rückgängig zu machen und sicherheitssensible Aufgaben wieder zurück in die öffentliche Hand zu holen. „Bei den Luftsicherheitsmaßnahmen handelt es sich um hoheitliche Aufgaben des Staates im sensibelsten Sicherheitsbereich. Durch die Beleihung dieser Aufgabe sind die Rahmenbedingungen massiv verschlechtert worden. Das hat gravierende Folgen für die dort eingesetzten Beschäftigten und für die Sicherheit. Wer glaubt, er könne bei immer schlechteren Rahmenbedingungen die notwendigen, hohen Sicherheitsanforderungen erhalten, der irrt gewaltig. Zum Schutz der arbeitenden Menschen und zur Erhaltung des erforderlichen Sicherheitsstandards ist es deshalb zwingend notwendig, diese Aufgabe wieder vollumfänglich durch staatliche Behörden ausüben zu lassen. Dass diese Lösung keinesfalls teurer, aber dafür deutlich besser ist, zeigt die Situation am Flughafen München. Dort wird diese Aufgabe durch ein staatliches Unternehmen ausgeführt. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die Rahmenbedingungen für bestmögliche Sicherheit schafft und sich als Arbeitgeber so verhält, wie sie es auch von den Arbeitsgebern insgesamt in unserem Land erwartet", so Scheuring.
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