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GdP-Chef zu Gewalt mit Messern:

„Es geht auch um Machtdemonstrationen auf der Straße“

Foto: GdP / Hagen Immel

Im Bundesrat gibt es Bemühungen, ein weitreichendes Messerverbot an öffentlichen Orten einzuführen. In der Diskussion fordert GdP-Chef Oliver Malchow, Messer in die Kriminalstatistik aufzunehmen. Immer öfter würden in Auseinandersetzungen Messer eingesetzt. Genaue Zahlen würden aber fehlen. Zudem erklärt Malchow im Interview mit der WELT, welche Tätergruppe auffällig ist. Und er warnt: Einsatz- und Rettungskräfte würden zunehmend bedroht.

Das Mitführen von Messern soll eingedämmt werden. Die Länder Bremen und Niedersachsen fordern dies in einem Gesetzesentwurf, der unter anderem die Einrichtung messerfreier Zonen vorsieht. Die bisher geltende Rechtslage ist laut Bericht in der WELT komplex. Ein generelles Verbot gilt demnach für Spring- und Fallmesser, Butterfly-Messer, Faustmesser und einige andere Varianten. Ansonsten können Klingen von mehr als zwölf Zentimetern Länge unter das Waffengesetz fallen; das Tragen in der Öffentlichkeit ist dann verboten. Ausnahmen greifen dann, wenn das Messer etwa zur Berufs- oder Sportausübung genutzt wird. Die Begrenzung der Klingenlänge gilt nicht für Klappmesser – es sei denn, die Klingen sind feststellbar oder einhändig ausklappbar. Braucht man zum Ausklappen beide Hände und kann die Klinge nicht festgestellt werden, ist das Messer legal.

Auf öffentlichen Veranstaltungen darf man schon jetzt keine Messer, die unter das Waffengesetz fallen, mitführen. Dieses Verbot soll nun erweitert werden auf Orte, „an denen sich besonders viele Menschen aufhalten“, wie es im Text der Bundesratsinitiative heißt. Auch Klingen von mehr als sechs Zentimetern Länge wären dann verboten. Das gesamte Interview der WELT mit dem GdP-Bundesvorsitzenden GdP Oliver Malchow zu diesem Thema gibt es hier.
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