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Fachkräftemangel

GdP: Fachkräfte aus den eigenen Reihen entwickeln – Aufstieg durch externes Studium noch mehr fördern

Foto: (c) pixabay.com / violey

Das Bundespolizeipräsidium hat angekündigt, eigenen Beschäftigten im laufenden Jahr unter anderem im Rahmen des Studiengangs „Digital Administration and Cyber Security (DACS)“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Aufstiegsmöglichkeiten in den gehobenen Dienst zu bieten. Die GdP begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich, sieht jedoch in der gesamten Personalentwicklung zur Fachkräftegewinnung durch externes Studium noch deutliches Verbesserungspotential.

Das Angebot des Bundespolizeipräsidiums zum „DACS“-Studium mit anschließendem Aufstieg in den gehobenen Dienst richtet sich an geeignete Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäftigte ab Entgeltgruppe 5. Die GdP sieht darin eine ihrer langjährigen Forderungen aufgegriffen, kritisiert aber den Ausschluss geeigneter Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter. „Alle Beschäftigten in der Bundespolizei – ganz gleich, ob Tarifbeschäftigte, Verwaltungs- oder Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte – müssen bei gleicher Eignung die gleichen und vor allem insgesamt mehr Möglichkeiten haben, sich durch ein Studium beruflich zur Fachkraft weiterzuentwickeln“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei.

So ist es für die GdP auch nicht nachvollziehbar, dass auf der Suche nach Ingenieuren für verschiedene Bereiche fast ausschließlich auf die Einstellung von Seiteneinsteigern gesetzt wird. „Der Fachkräftemangel ist in allen Branchen in Deutschland allgegenwärtig. Und in der Bundespolizei wird dieser Mangel durch hohe Pensionierungszahlen und steigenden Bedarf weiter anwachsen“, so Roßkopf. „Das Laufbahnrecht bietet der Bundespolizei jedoch sowohl für Vollzugs- als auch Verwaltungsbeamtinnen und -beamte die Möglichkeit, eigene Beschäftigte auch durch Delegation zu einem Ingenieursstudium an den Universitäten und ordentlichen Hochschulen zu den benötigten Fachkräften zu qualifizieren und sie zugleich in die nächsthöhere Laufbahn aufsteigen zu lassen. Das muss deutlich ausgebaut und erweitert werden, sowohl in den Studienrichtungen Ingenieurswesen und Informationstechnik als auch Bauwesen.“ Auch das Tarifrecht bietet Möglichkeiten für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen.

Die GdP sieht darin zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten: So erhielte die Bundespolizei perfekt für die eigenen Bedürfnisse ausgebildete Fachkräfte, die zudem nicht erst „Polizei“ lernen müssten. Und für die Beschäftigten wiederum würde sich die Attraktivität des Berufs deutlich erhöhen. Was dann wieder der Bundespolizei zugutekäme, da zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich seltener zu anderen Arbeitgebern abwandern.
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