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BMI gibt grünes Licht:

"GdP-Seehofer-Programm" startet jetzt

Foto: Torsten Hansen

Das Bundesinnenministerium hat die Verfahrensordnung zu § 18 BPolLV ("GdP-Seehofer-Programm") genehmigt. Das Überleitungsverfahren läuft folgendermaßen:

Jede Direktion erhält eine gewisse Anzahl an Überleitungsmöglichkeiten. Um für das Feststellungsverfahren zugelassen werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber einige Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
  1. Bei der Zulassung jünger als 59 Jahre
  2. Dienstzeit von mindestens zehn Jahren
  3. Mindestens drei Jahre PHM
  4. Mindestens Note B 1 in der letzten dienstlichen Beurteilung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man sich um die Zulassung zum Feststellungsgespräch bewerben.

Nach einer positiven Eignungsprognose durch die Erst- und Zweitbeurteilenden erfolgt das Feststellungsgespräch unter Berücksichtigung der bisher wahrgenommenen Aufgaben und der weiteren Verwendung. Das Feststellungsgespräch dauert circa 30 bis 40 Minuten und wird in Gruppen mit maximal vier Teilnehmerinnen / Teilnehmern durchgeführt. Das Feststellungsgespräch kann nach einem Monat auch noch einmal wiederholt werden.

Nach bestandenem Feststellungsgespräch erfolgt die Überleitung in den gehobenen Dienst. Wichtig für PHM mZ: Sie können sofort POK werden!

Zur Verfahrensordnung § 18 BPolLV geht es hier.
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