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Es geht um Geld und Personal!

GdP im Gespräch mit Haushaltspolitiker Martin Gerster

Im parlamentarischen Verfahren der Haushaltsaufstellung ist es inzwischen selbstverständlich, dass wir als Interessenvertreter der Bundespolizei zum Regierungsentwurf Stellung nehmen und Gehör finden. Am 4. Oktober 2022 trafen sich Judith Hausknecht, Vorsitzende des Bezirkspersonalrates, und Sven Hüber, Vorsitzender des Bundespolizeihauptpersonalrates (beide GdP), dazu mit Martin Gerster, dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages.

Das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2023 und die Finanzplanung der folgenden Jahre stehen wieder unter der Prämisse eines Verzichts auf eine hohe Neuverschuldung. Dementsprechend zurückhaltend und restriktiv ist der dem Bundestag vorgelegte Regierungsentwurf. Auch für die Bundespolizei ist festzustellen, dass die Titelansätze und der Stellenplan nur eine geringfügige Fortschreibung erfahren haben. In der Gesamtbetrachtung steht jedoch zu befürchten, dass die Finanzen nicht ausreichen, um die positiven Errungenschaften der vergangenen Haushaltsjahre kontinuierlich hinsichtlich der vielfältigen Herausforderungen fortzuführen und die breite und umfassende Einsatzfähigkeit zu gewährleisten.

Zwingende Anpassungsbedarfe hat die GdP bereits in ihrer Stellungnahme in den parlamentarischen Raum eingebracht. Diese haben die beiden GdP-Spitzen im Gespräch mit dem Haushaltspolitiker noch einmal verdeutlicht. Schwerpunkte des Gesprächs waren:

  • Die im Haushaltsgesetz 2023 vorgesehene Einsparung im finanziellen Umfang von 1,5 Prozent der kegelgerechten Einsparung von Planstellen und Stellen nimmt bisher nur den Polizeivollzugsdienst aus. Insofern würde sich die Einsparauflage auf die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie die Tarifbeschäftigten beschränken, die eigentlich den Polizeivollzugsdienst von polizeivollzugsfremden Aufgaben entlasten sollen. Dem bereits erfolgten Aufwuchs der Bundespolizei und den weiteren Bedarfen (s.u.) steht dies konträr entgegen. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 HG sind somit zwingend auf die komplette Bundespolizei auszuweiten.
  • Finanzierung der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.
  • Fortschreibung und Anpassungen im Stellenplan, insbesondere Hebungen im gehobenen und höheren Dienst, um auch die Differenzen zwischen ODP und Stellenplan auszugleichen, eine konkretisierte Fortschreibung der Haushaltsvermerke für zusätzliche Planstellen in den kommenden Jahren sowie Mehrungen zum Beispiel für sozialwissenschaftliches Personal.
  • Bewertung und Berücksichtigung der behördlich angemeldeten Sondertatbestände anhand der einsatztaktischen Bedarfe für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa sowie des Koalitionsvertrages, insbesondere die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (zum Beispiel Smart Borders), die Beschaffung von Führungs- und Einsatzmitteln (zum Beispiel sondergeschützte Einsatzfahrzeuge und Elektromobilität, Boote, LebEL), der Unterhalt aller Fahrzeuge (Land, Luft, See) und die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien zur Sicherstellung der mobilen Einsatzfähigkeit unter Berücksichtigung der Verteuerung von Kraftstoffen sowie der Nutzung alternativer Kraftstoffe bzw. der Beschaffung von Pandemie- und Krisenausstattung sowie die Ertüchtigung von Liegenschaften.

Grundsätzlich unterstützt MdB Gerster die von den beiden GdP-Spitzen vorgetragenen Bedarfe und wird sich insbesondere im Personalhaushalt für die Belange der Bundespolizei einsetzen. Er erläuterte allerdings auch die Schwierigkeiten zur Finanzierung, die das Parlament ebenfalls vor große Herausforderungen in Abwägung zu anderen Positionen des Gesamthaushaltes stellt.
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