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GdP zu Ampel-Koalitionsvertrag

„Vieles auf den Weg gebracht“

Foto: (c) pixabay.com / makamuki0

Circa fünf Wochen nach dem Start der Sondierungsgespräche liegt nun der 177-Seiten starke Koalitionsvertrag vor – Grundlage für das Regieren der künftigen Ampel-Koalition. Nach erster Betrachtung sieht der GdP-Bezirk Bundespolizei im Bereich der Inneren Sicherheit vieles auf den Weg gebracht.

Der GdP-Bezirk Bundespolizei begrüßt den vorliegenden Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition ausdrücklich. Viele GdP-Forderungen finden sich darin wieder. „Besonders glücklich sind wir darüber, dass unsere Forderung nach der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Endlich erhalten unsere Kolleginnen und Kollegen eine nachhaltige Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei. Über Jahre hat die GdP als einzige Berufsvertretung für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gekämpft – der vorliegende Koalitionsvertrag beweist, dass sich dieser Einsatz ausgezahlt hat.

Generell spiegelt der Koalitionsvertrag eine klare Wertschätzung für die Bundespolizei wider. So werden neben der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage unter anderem eine gute Personal- und Sachausstattung, der Abbau von Überstunden und die Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung bei der Polizei genannt. Gerade im Zusammenhang mit letzterem ist auch die genannte Stärkung der Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse ein wichtiger Punkt. Darüber hinaus begrüßt die GdP, dass von einer sicheren und leistungsfähigen Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT, die Rede ist.

Ebenfalls ein für die GdP zentraler Punkt: Die längst überfällige Novelle Bundespolizeigesetz wird nach ihrem Scheitern in der abgelaufenen Legislaturperiode neu vorangebracht. Dies begrüßt die GdP ausdrücklich und bleibt hier mit dran.

„Unserer Meinung nach wurde mit diesem Koalitionsvertrag vieles auf den Weg gebracht. Nun gilt es diesen Vertrag mit Leben zu füllen. Dafür wünschen wir der neuen Ampel-Koalition viel Erfolg und gutes Gelingen und freuen uns auf eine weiterhin enge und gute Zusammenarbeit“, so Roßkopf.

Das sagt unsere Bezirksgruppe Zoll zum Koalitionsvertrag:

Aufbruch erfordert Mut für Neues
Der Koalitionsvertrag bietet viele Chancen für einen modernen Zoll

Zukunft, Erneuerung, Aufbruch, modern oder digital waren einige der vielgehörten Schlagworte in der gestrigen Pressekonferenz der Ampelkoalitionäre bei der Vorstellung ihres Entwurfs eines Koalitionsvertrages. Wichtig ist, dass den klaren Worten, die bis jetzt gesprochen und geschrieben wurden, auch die entschlossenen Taten folgen. Viel zu oft haben die Kolleginnen und Kollegen im Zoll erlebt, dass in der Vergangenheit außer wohlfeilen Worten nichts von dem umgesetzt wurde, was in unzähligen Papieren, Erklärungen, Beschlüssen, Sonntags- und auch sonstigen Schaufensterreden angekündigt wurde. Die Erfahrungen, die die vormaligen Oppositionsparteien Grüne und FDP in der letzten 19. Legislaturperiode machen konnten, lassen uns ein wenig hoffen, dass sie nun in der Regierungsverantwortung unter Beweis stellen können, dass es tatsächlich deutlich besser geht.

Im Entwurf heißt es: „Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche werden wir im Bundesfinanzministerium organisatorisch und personell stärken, und dabei auch Zoll, (…) und die Financial Intelligence Unit (FIU) stärken. Wir wollen den Zoll moderner und digitaler aufstellen, damit er Schwarzarbeit und Finanzkriminalität effizienter verfolgen kann. Dafür sollen die notwendigen Aus- und Weiterbildungskapazitäten geschaffen werden und es braucht IT-Verfahren, die die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtern. Zudem sollen bürokratieärmere Verfahren umgesetzt werden.“

„Unsere Sicherheitsbehörden in Deutschland leisten professionelle Arbeit im Kampf gegen Kriminalität und für den Schutz unserer Demokratie. Die Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten drückt sich auch durch eine gute Personal- und Sachausstattung, den Zustand der Liegenschaften, den Abbau von Überstunden und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus. Die Finanzierung werden wir sicherstellen.“ Diese im Abschnitt zur Innenpolitik angekündigte Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wirkt sich aufgrund der erforderlichen Anpassung im Besoldungsrecht selbstverständlich auch auf die Zulagenberechtigten im Zoll aus.

Wir dürfen daher sehr gespannt sein, ob sich die neue Regierung zu dieser Stärkung durchringt und im Zoll tauglichere Strukturen und eine Digitaloffensive einführt oder sie es den bisherigen Führungskräften überlässt und wir, wie gewohnt, die übliche behäbige Ideen- und Mutlosigkeit im täglichen Allerlei erleben, die bisher den Schritt des Zolls in die Moderne verhindert hat.
Die GdP wird den Zuständigen in der Politik in Parlament und Regierung jedenfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen und alles Nötige für eine Erneuerung unterstützen. Nicht zuletzt haben wir hierzu ein Organisations- und Personalkonzept und einen Gesetzentwurf vorgelegt.
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