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GdP zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Bundesfrauenvorsitzende befürchtet massiven Anstieg häuslicher Gewalt in Corona-Zeiten

Schutz und Hilfe für alle Opfer häuslicher Gewalt – diesen Rechtsanspruch fordert die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am morgigen Mittwoch. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern es geht um Straftaten“, betonte Erika Krause-Schöne, GdP-Bundesfrauenvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei. Die vorliegenden Zahlen seien alarmierend: Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird demnach mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Dabei handele es sich um Frauen aus allen Bevölkerungsteilen, sagte die Polizeigewerkschafterin am Dienstag in Berlin.

Krause-Schöne weiter: „Zwar liegen noch keine bestätigten Zahlen von Fällen häuslicher Gewalt während des Lockdowns in diesem Jahr vor, jedoch ist ein massiver Anstieg häuslicher Gewalt insbesondere in diesem Zeitraum zu befürchten.“

Eine aus Polizeikolleginnen, die in diesem Deliktsbereich beruflich tätig sind, bestehende GdP-Arbeitsgruppe erarbeitete dazu ein Positionspapier. Ziel sei es, dem Phänomen „Häusliche Gewalt“ in all seinen Facetten gesellschaftlich und politisch entgegenzutreten. Eine der Forderungen sei eine einheitliche polizeiliche Definition von „Häuslicher Gewalt“ in allen Bundesländern, um ein deckungsgleiches Bild für diesen Deliktsbereich zu erhalten. Dazu verpflichtete sich Deutschland 2018 mit der Ratifizierung der ILO-Konvention. An der Umsetzung fehle es allerdings bis zum heutigen Tag, so die GdP-Frauen.

Noch immer bestünden in den einzelnen Bundesländern verschiedenste Definitionen zur Erfassung des Phänomens „Häusliche Gewalt“. „Diese unterscheiden sich dadurch, ob nur der stark begrenzte Bereich Partnergewalt gesehen wird oder auch Gewalt zwischen Eltern/Kind, Kind/Eltern und unter sonstigen Angehörigen. Ein aussagekräftiger Vergleich der Zahlen zwischen den Ländern ist somit nicht möglich. Die erhobenen Daten sind jedoch entscheidend für die länderspezifische Präventionsarbeit“, so AG-Leiterin Christiane Kern.

Drei Jahre nach Ratifizierung der Istanbul-Konvention fehlen laut GdP weiterhin flächendeckende Beratungsstellen. Zur Umsetzung bedarf es einer eigenständigen bundesgesetzlichen Regelung zur Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen, die derzeit nicht gegeben ist, wie das Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstandes Elke Gündner-Ede sagte. Sie forderte: „Insbesondere für die von Gewalt betroffenen Migrantinnen müssen Regelungen getroffen werden, die unabhängig vom Aufenthaltsstatus, die Unterbringung in einer Schutzeinrichtung sicherstellen“.

Krause-Schöne begrüßte ausdrücklich das im November 2019 gestartete Aktionsprogramm der Bundesregierung „#StärkerAlsGewalt“. Durch die Bundesregierung wurden 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern sowie der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten bereitgestellt.

Zum Positionspapier „Häusliche Gewalt“ der GdP-Bundesfrauengruppe geht es hier.
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