GdP und Personalräte:
Gespräche über neues Personalentwicklungskonzept (PEK) beginnen
Die Bundeslaufbahnverordnung schreibt zwingend vor, dass in den Behörden Personalentwicklungskonzepte zu entwickeln sind.
Der nun zu diskutierende Entwurf beinhaltet zahlreiche Änderungen. Insbesondere soll das bisherige Sammeln von „PEK-Punkten“ im gehobenen Polizeivollzugsdienst entfallen. Dabei ist zugleich zu klären, wie bereits angesammelte „PEK-Punkte“ weiter wirksam sein können, damit die erworbene Verwendungsbreite nicht nutzlos wird.
Weitere Schwerpunkte in den nun beginnenden Gesprächen werden die Regelung der jeweiligen Erstverwendung, Mechanismen für heimatnahe Einsatzmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Zugang zur Qualifizierung und Förderungsmaßnahmen sein.
Ihr habt Interesse am bisherigen Entwurfsstand? Eure GdP-Kreisgruppe oder Euer Personalrat vor Ort informiert Euch gerne!
Der nun zu diskutierende Entwurf beinhaltet zahlreiche Änderungen. Insbesondere soll das bisherige Sammeln von „PEK-Punkten“ im gehobenen Polizeivollzugsdienst entfallen. Dabei ist zugleich zu klären, wie bereits angesammelte „PEK-Punkte“ weiter wirksam sein können, damit die erworbene Verwendungsbreite nicht nutzlos wird.
Weitere Schwerpunkte in den nun beginnenden Gesprächen werden die Regelung der jeweiligen Erstverwendung, Mechanismen für heimatnahe Einsatzmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Zugang zur Qualifizierung und Förderungsmaßnahmen sein.
Ihr habt Interesse am bisherigen Entwurfsstand? Eure GdP-Kreisgruppe oder Euer Personalrat vor Ort informiert Euch gerne!