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Kommentar des Monats: Längst nicht mehr nur durch die Bundesbereitschaftspolizei ...

Von Heinz Selzner, Vorsitzender der Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Eigentlich handelt es sich bei Einsätzen ge­schlossener Einheiten um die Kernaufgabe der Bundesbereitschaftspolizei. Zunehmend wer­den jedoch auch Kolleginnen und Kollegen des Einzeldienstes als geschlossene Einheiten ein­gesetzt. Die Mobilen Kontroll- und Überwa­chungseinheiten (MKÜ) sind dafür in begrenz­tem Umfang vorgesehen; so wurde es jedenfalls im Rahmen des Feinkonzeptes zur Neuorganisa­tion festgelegt. Mittlerweile haben sich die MKÜ zu einem festen Bestandteil im verbands­polizeilichen Einsatz entwickelt. Die ihnen ursprünglich zugedachte Rolle des gelegentlichen Einsatzes in Verbandsgliederung übernehmen in zu­nehmendem Maße die sogenannten Alarmeinheiten. Ganz offensichtlich be­steht ein hoher Bedarf an verbandsmä­ßig eingesetzten Polizeikräften. Das Per­sonal wird „zusammengestoppelt“ und es bleiben aber – aus Sicht der Beschäf­tigten – viele Fragen offen ... Personalansatz Der Ausnahmefall des Einsatzes von Alarmeinheiten ist längst zum Regelfall geworden; und das nicht nur bei CAS­TOR-Einsätzen. Sind Bundesbereit­schaftspolizei und MKÜ personell zu schwach aufgestellt, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können? In diesem Zu­sammenhang möchte ich erwähnen, dass bereitgehaltene Kräfte keine 100%ige Einsatzauslastung haben können. Das wird heutzutage gelegentlich vergessen. Effizienter Kräfteansatz & Planbarkeit Zunehmend klagen die Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei darüber, dass im Rahmen einer „Vollkasko-Mentaltität“ Einsätze mit überzogenem Kräfteansatz gefahren werden. Hier stellt sich die Frage, ob die Beurteilung der Lage den tatsächlichen Erfordernissen entspricht? Eine sehr unangenehme Ne­benfolge zu hoher Personalanforderun­gen ist die oft sehr späte Festlegung der konkreten Einsatzstärken. Die hieraus resultierende kurzfristige Planung trifft vom Bereitschaftspolizisten – bis hin zum durch die Umstellung des Regel­dienstes Betroffenen in den Inspektio­nen – alle. Mangelhafte Planung ist ein in hohem Maße krankheitsverursachender Faktor. Und zwar für die Beschäftigten und für ihre Familien. Dies wurde zwi­schenzeitlich durch wissenschaftliche Studien, wie z. B. durch die Klartext-Stu­die der GdP, belegt. Ausstattung Unbestritten sind die Bemühungen des Bundespolizeipräsidiums zur Verbesserung der Ausstattung anzuerken­nen. So ist in diesem Zusammenhang die Einführung des neuen Einsatzanzuges mit integriertem Kälte- und Nässeschutz für Bereitschaftspolizei und MKÜ zu be­nennen. Aber insgesamt besteht auch gerade bei den Einsatzanzügen enormer zusätz­licher Bedarf. Letztlich ist die Zuwei­sung von zwei Einsatzanzügen bei der heutigen Einsatzfrequenz und -intensität zu gering. Es besteht leider kein Zweifel mehr, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten zuge­nommen hat. Darum darf es auch kein Zögern bei der Anpassung und Beschaf­fung der entsprechenden Ausstattung geben. Das gilt im Übrigen auch für un­sere Kontroll- und Streifenbeamten. Bei der Unterbringung von Einsatz­kräften hat sich zweifelsfrei ebenfalls vieles verbessert. Das ist richtig, auch wenn gelegentlich überflüssigerweise von „luxuriöser Unterbringung“ im Ein­satz gesprochen oder geschrieben wird. Deshalb dürfen die Mindeststandards des Leitfadens 150 zukünftig aus meiner Sicht nur im Ausnahmefall Platz greifen. Ansonsten müssen bei planbaren Einsät­zen die üblichen Dienstreisestandards zur Anwendung gelangen. Welcher Bun­desbeamte – außerhalb der Bundespoli­zei – würde (bei weniger anstrengenden Dienstreisen) eine Unterkunft in Contai­nern oder im Twin-Bett akzeptieren? Deshalb ist der Vorwurf einer zu „luxuriösen Unterbringung“ zurückzuweisen und falsch. Dienstpostenbewertung Die Anhebung der 1820 letzten noch vorhandenen Dienstposten der Wertig­keit der Besoldungsgruppe (BesGr) A 7/8 nach BesGr A 7–9 der Bundesbesol­dungsordnung (BBesO) stellt einen ers­ten kleinen Schritt in die richtige Rich­tung dar. Dennoch ist es für die Angehö­rigen der Bundesbereitschaftspolizei und teilweise auch der MKÜ einfach nicht einsehbar, warum ihre ansonsten hochgelobte Arbeit an den Brennpunk­ten polizeilichen Geschehens nach wie vor schlechter bewertet ist, als die unse­rer Kontroll- und Streifenbeamten im Einzeldienst. Das gilt gleichermaßen auch für die Bewertung der Dienstposten im gehobenen Dienst. Die Anglei­chung der Bewertung an die einzel­dienstlichen Funktionen ist unbedingt herzustellen! – Durch antiquiertes Den­ken der Verantwortlichen für Haushalts­fragen und Personalsteuerung wird ver­gleichbar gute Polizeiarbeit ungleich be­wertet und damit ungerecht besoldet. Quintessenz Der Einsatz geschlossener Einheiten bedarf aus meiner Sicht dringend einer intensiven Aufarbeitung. Die Einsatz­kräfte sind so einzusetzen, wie es ihrer Aufgabenbeschreibung entspricht. Das gilt für Bundesbereitschaftspolizei und MKÜ. Das gilt aber auch für die Ange­hörigen im Einzeldienst, die nur im Aus­nahmefall, sprich bei Polizeialarm, als Alarmeinheiten gegliedert eingesetzt werden sollten. Sachgerechte Lagebeurteilung und effizientere Einsatzverfahren könnten zu einem verringerten Personalbedarf und damit zu einer Reduzierung der Belastung für unsere Kolleginnen und Kollegen führen. Ideen hierzu sind vorhanden, werden aber meiner Ansicht nach nicht umgesetzt. Hierzu gehören alle Verantwortlichen der Bundespolizeibehörden an einen Tisch. Wer ausschließlich seinen Verantwortungsbereich im Fokus hat, erkennt nicht, dass in diesem vorbehaltlosen Austausch wesentliche Verbesserungspotenziale für eine bessere Einsatzgestaltung liegen; vor allem aber Möglichkeiten zur Optimierung der Rahmenbedingungen insgesamt und damit zur Steigerung der Berufszufriedenheit unserer Kolleginnen und Kollegen. pdf Artikel zum ausdrucken
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