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Mehr Personal und bessere Ausstattung – jetzt geht’s um die wichtigen Details!

Berlin. Die GdP und ihre Personalvertreter sind weiter in Gesprächen im Deutschen Bundestag unterwegs, um die dringend notwendige personelle Verstärkung und bessere Ausstattung der Bundespolizei im Haushaltsgesetz 2016 auf den richtigen Weg zu bringen. [caption id="attachment_10564" align="alignleft" width="300"]Sprachen lange über den Haushalt 2016 der Bundespolizei (v.l.n.r.): Sven Hüber, Judith Hausknecht, MdB Dr. Reinhard Brandl (CSU), MdB Martin Gerster (SPD), Martina Braum Sprachen lange über den Haushalt 2016 der Bundespolizei (v.l.n.r.): Sven Hüber, Judith Hausknecht, MdB Dr. Reinhard Brandl (CSU), MdB Martin Gerster (SPD), Martina Braum[/caption] Dazu trafen am 28. September 2015 der Stellvertretende GdP-Bezirksvorsitzende und Vorsitzende des Bundespolizeihauptpersonalrates, Sven Hüber, gemeinsam mit den beiden GdP-Haushaltsexpertinnen Judith Hausknecht und Martina Braum, zu einem Gespräch mit den Berichterstattern des Bundestages für den Haushalt der Bundespolizei, Dr. Reinhard Brandl (CSU), Martin Gerster (SPD) und Dr. Dietmar Bartsch (Linke) zusammen. Auf der Basis der umfangreichen vorgelegten Stellungnahme zum Haushaltsgesetzentwurf ging es in dem Gespräch vor allem darum, wie der Beschluss der Koalitionsspitze zur Verstärkung der Bundespolizei mit 3.000 neuen Planstellen umgesetzt werden soll. Die Haushaltspolitiker stimmten mit den Haushaltsexpeten der GdP überein, dass mit dem Haushalt 2016 die Weichen für eine überfällige Entlastung der Bundespolizei gestellt werden müssen. Die GdP-Vertreter stellten dabei den Katalog der GdP-Forderungen an den Haushaltsentwurf 2016 und die 3.000 neuen Stellen in den Mittelpunkt. Vor allem müsse sichergestellt werden, dass die neuen Stellen in der Struktur 40 Prozent gehobener Dienst / 58 Prozent mittlerer Dienst und 2 % höherer Dienst ausgebracht werden. Die so gewonnenen zusätzlichen Stellen im gehobenen Dienst sollen vor allem über den verkürzten, familienfreundlicheren Aufstieg nach § 16 BPolLV genutzt werden. Auch müsse die Stellenstruktur "kegelgerecht" sein, also alle Beförderungsämter nach der Bundesobergrenzenverordnung umfassen, z.B. im mittleren Dienst mindestens 50 % A 9m (Polizeihauptmeister/innen) aufweisen. Die GdP fordert, dass eine Stellenmehrung nicht mit einer Verschlechterung der Personalstruktur und der Beförderungs- und Aufstiegschancen einhergehen dürfe. Zudem müssen dringend weitere Verbesserungen der Stellenausstattung im Verwaltungsbereich zur Entlastung des Vollzuges und deutlich mehr Hebungen von Entgeltgruppen im Tarifbereich, vor allem von den Entgeltgruppen E 3 nach E 5 und E 8, eingebaut werden. "Wir brauchen nicht tausende Stellen für Ungelernte, sondern mehr Stellen im Bereich E 5 bis E 10!", so Sven Hüber. Die Haushaltspolitiker unterstützen diese Positionen, die mit den GdP-Vertretern sehr intensiv diskutiert wurden. Breiten Raum nahm auch die unhaltbare Unterfinanzierung im Sachhaushalt der Bundespolizei ein. Weil seit Jahren die Sachmittel, Liegenschaften und Personalnebenkosten wie Reisekosten, Heilfürsorge, aber auch für die Luftsicherheitskontrollen, Kfz, Bekleidung, Sprit... nicht in dem erforderlichen Umfang erhöht wurden, müssen jährlich aus Investivtiteln Umschichtungen vorgenommen werden. Eine Personalaufstockung müsse aber auch mit den entsprechenden Sachmittelerhöhungen einhergehen. Anders gesagt: wer jährlich nochmals 1.000 zusätzliche Einstellungen vornehmen will, braucht dafür auch Bekleidung, Unterkünfte, Ausrüstung. Mit großem Interesse wurden die Vorschläge der GdP zu Möglichkeiten der Verkürzung der Laufbahnausbildung nachgefragt, um schneller zu einsatzfähigem Personal zu kommen. Die Bundespolizei hatte in den 90er Jahren als BGS Tausende Neueinstellungen vorgenommen und damals ebenfalls die Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes auf 18 Monate verkürzt. Weitere auf 18 Monate verkürzte Ausbildungsgänge wurden mehrfach für eingestellte ehemalige Bundeswehrangehörige, für übernommene Zöllner, in den Vollzugsdienst gewechselt GUK/BUK und andere durchgeführt. Eine verkürzte Laufbahnausbildung müsse allerdings mit einer wesentlich besseren Fortbildung nach der Laufbahnausbildung und noch in der laufbahnrechtlichen Probezeit einhergehen. Die GdP-Vertreter unterstützen auch die Möglichkeit, freiwillig seine Dienstzeit zu verlängern. Dabei müsse jedoch sowohl die Freiwilligkeit oberste Priorität haben als auch jede Art von „Entscheidung nach Nase“ vermieden werden. Besonderen Raum nahmen die Forderungen der GdP zur Ersatzbeschaffung der Schiffe der Bundespolizei See und die Einbindung der Bundespolizei in die „IT-Konsolidierung des Bundes“ und der daraus erwachsenden Folgen für das Personal der Abteilung 5 des Bundespolizeipräsidiums und die überfälligen Großinvestitionen in die IT-Infrastruktur der Bundespolizei ein. Die GdP-Vertreter forderten, hier schnellstmöglich Klarheit über die Einbindung und die Folgen zu schaffen, da das Bundesinnenministerium und die Haushaltspolitiker unterschiedliche Antworten zu diesem Komplex geben. Die Haushaltsgespräche der GdP und ihrer Personalvertreter sind wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Haushaltspolitik für die Bundespolizei und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bereits mehrfach war es so - zum Beispiel im vergangenen Jahr -, dass erst durch die GdP-Haushaltsgespräche deutliche Verbesserungen bei Beförderungsplanstellen, Hebungen im Tarifbereich und bessere Sachausstattung (z.B. bei Kfz, Bekleidung und Schutzausstattung) herausgeholt werden konnten, und zwar deutlich mehr, als der Finanzminister zugelassen und der Innenminister überhaupt gefordert hatte. "Die Lösung für die Überlastung und die strukturellen Probleme der Bundespolizei, vom 'Obermeisterbauch' bis zu den Wartezeiten zur PHK-Beförderung, die fehlenden Tarifstellen E 5 oder auch die mangelnden Chancen für Verwaltungsbeamte, auch die Ausstattungsprobleme selbst für unsere jüngsten, gerade eingestellten Kolleginnen und Kollegen  - alles hängt am Haushalt", kommentiert Sven Hüber. "Da hilft kein Gottvertrauen auf die Weisheit und Großzügigkeit des Bundesinnenministers und des Bundesfinanzministers, da müssen wir schon selbst argumentieren, was im Haushalt geändert werden muss, um zu akzeptablen Arbeitsbedingungen zu kommen. Das kann nur die GdP." Die abschließenden Beratungen zum Haushalt der Bundespolizei zum Haushalt 2016 (Kapitel 0625 des Haushaltsgesetzes) sollen nun am 19. Oktober 2015 erfolgen. Die GdP wird die Zeit nutzen, im politischen Raum weiter für ihre Ziele zu werben.
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