Gemeinsamer Erfolg für GdP und DGB Rechtsschutz
Mehr Rente für ehemalige Volkspolizisten
Im DDR-Rentenrecht existierten neben der gesetzlichen Rentenversicherung vier Sonderversorgungssysteme für bestimmte Staatsbedienstete, unter anderem das Sonderversorgungssystem für Bedienstete der Deutschen Volkspolizei. Dieses Versorgungssystem war – wie die anderen Sonderversorgungssysteme auch – vollständig von der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt und ging auch über deren Leistungsumfang hinaus. Die Sonderversorgungssysteme gingen in mehreren Schritten in das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland über. Die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei können deshalb heute zusätzliche Rentenansprüche auf der Grundlage ihres damaligen Verdienstes geltend machen. Rechtsgrundlage dafür ist das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG).
Inzwischen haben die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg sowie der Freistaat Thüringen auf die aktuelle Rechtsprechung reagiert. Neben dem Bekleidungsgeld und Wohnungsgeld wird auch das Verpflegungsgeld nun auf Antrag der Betroffenen als Arbeitsentgelt berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt Sachsen dar, das eigene Wege geht.
Den gesamten Artikel inklusive einer Einschätzung der DGB-Rechtsschutz-Experten gibt es hier.
Inzwischen haben die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg sowie der Freistaat Thüringen auf die aktuelle Rechtsprechung reagiert. Neben dem Bekleidungsgeld und Wohnungsgeld wird auch das Verpflegungsgeld nun auf Antrag der Betroffenen als Arbeitsentgelt berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt Sachsen dar, das eigene Wege geht.
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