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Gemeinsamer Erfolg für GdP und DGB Rechtsschutz

Mehr Rente für ehemalige Volkspolizisten

Foto: © pixabay.com / Jakob_F

Ehemalige Mitglieder der Deutschen Volkspolizei haben Anspruch auf eine höhere Rente. Wie die DGB Rechtsschutz GmbH auf ihrer Homepage mitteilt, haben mehrere Landessozialgerichte entschieden, dass auch das Verpflegungsgeld bei der Rente zu berücksichtigen ist und damit die bisherige Praxis der Rentenversicherung für rechtswidrig erklärt.

Im DDR-Rentenrecht existierten neben der gesetzlichen Rentenversicherung vier Sonderversorgungssysteme für bestimmte Staatsbedienstete, unter anderem das Sonderversorgungssystem für Bedienstete der Deutschen Volkspolizei. Dieses Versorgungssystem war – wie die anderen Sonderversorgungssysteme auch – vollständig von der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt und ging auch über deren Leistungsumfang hinaus. Die Sonderversorgungssysteme gingen in mehreren Schritten in das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland über. Die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei können deshalb heute zusätzliche Rentenansprüche auf der Grundlage ihres damaligen Verdienstes geltend machen. Rechtsgrundlage dafür ist das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG).

Inzwischen haben die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg sowie der Freistaat Thüringen auf die aktuelle Rechtsprechung reagiert. Neben dem Bekleidungsgeld und Wohnungsgeld wird auch das Verpflegungsgeld nun auf Antrag der Betroffenen als Arbeitsentgelt berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt Sachsen dar, das eigene Wege geht.

Den gesamten Artikel inklusive einer Einschätzung der DGB-Rechtsschutz-Experten gibt es hier.
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