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GdP siegt vor Gericht

Ruhezeiten aus G7-Einsatz gelten als Bereitschaft

Bei Arbeitszeitfragen GdP fragen – dieser Slogan kommt nicht von ungefähr. Schließlich setzt sich der GdP-Bezirk Bundespolizei immer wieder zu den verschiedensten arbeitszeitrechtlichen Fragen mit dem Dienstherrn und dem BMI auseinander. Am heutigen Donnerstag (13. Februar 2020) ist der GdP ein richtungsweisender Sieg vor Gericht gelungen.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde eine Musterklage zum G7-Einsatz im Jahr 2015 in Schloss Elmau (weitere Informationen hier) und zur Bilderberg-Konferenz in Österreich verhandelt. Das Ergebnis: Ruhezeiten, die für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten anlässlich des Einsatzes im Dienstplan festgeschrieben waren, sind arbeitszeitrechtlich als Bereitschaft zu sehen und mit Freizeit auszugleichen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ruhezeiten für die Beamtinnen und Beamten keine autonome Freizeitgestaltung waren.

Ein ausführlicher Bericht zum Thema folgt.
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