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Laufbahnrechtliche Voraussetzungen werden geschaffen

„Seehofer-Aufstieg“ wird konkret

Die GdP-Personalräte Sven Hüber, Martin Schilff und Rüdiger Maas haben mit Bundesinnenminister Horst Seehofer im persönlichen Gespräch am 11. Juli 2019 den „Seehofer-Aufstieg“ von 2.000 Polizeihauptmeisterinnen und Polizeihauptmeistern vereinbart. (Foto: Torsten Hansen)

In der Kabinettsitzung der Bundesregierung am 18. März 2020 wird der „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei“ (Drucksache 19/06100) beraten und beschlossen.

Damit werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den Start der zwischen den GdP-Personalräten Sven Hüber, Martin Schilff und Rüdiger Maas und Bundesinnenminister Horst Seehofer im persönlichen Gespräch am 11. Juli 2019 vereinbarten „Seehofer-Aufstiegs“ von 2.000 Polizeihauptmeisterinnen und Polizeihauptmeistern geschaffen. Das Bundespolizeipräsidium erarbeitet derzeit die Verfahrensordnung für dieses Überführungspaket.

Zusätzlich werden in der Kabinettsvorlage der Laufbahnwechsel nach zivilem (technischem) Studium, neue Rahmenbedingungen für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen und höheren Dienst und Aufstiegsmöglichkeiten für Spitzensportler neu gefasst.

Bereits am 12. Februar 2020 hatten Sven Hüber und Martin Schilff für die GdP zusammen mit dem DGB im Beteiligungsgespräch (§ 118 BBG) mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erfolgreich für die Bundespolizistinnen und -polizisten verhandelt und eine Reihe von vorgesehenen Benachteiligungen, insbesondere für Frauen, aus dem Entwurf der neuen Bundespolizei-Laufbahnverordnung beseitigt. Zum vollständigen Artikel geht es hier.
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