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Senioreninfo - Ausgabe 1/2013

Logo SenioreninfoLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, alles neu macht der Mai! Da aber noch April ist, machen wir nicht alles neu, sondern beschränken uns nur auf ein paar Neuerungen im Erscheinungsbild der Seniorengruppe. Der Bundesseniorenvorstand hat in seiner letzten Sitzung angeregt, dass möglichst viele Untergliederungen das Logo der Seniorengruppe benutzen sollen. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass das Motto der Bundesseniorenkonferenz 2014 „Erfahrung gestaltet Zukunft“, um eine durchgängige Seniorenpolitik zu demonstrieren, möglichst auch bei den Bezirksseniorenkonferenzen Verwendung finden möge. Unser Gesamtvorstand hat in der letzten Sitzung beide Ideen aufgegriffen und durch einstimmige Beschlüsse für uns umgesetzt. Somit wird sich unsere Seniorengruppe in Zukunft immer mit der oben rechts abgebildeten Grafik darstellen. Im Verlauf der angesprochenen Sitzung haben wir als weiteren Schwerpunkt die Aufarbeitung der Anträge unserer letzten BSK gehabt. Hier lässt sich feststellen, dass wir zwar einiges erreichet haben, dass aber Anträge, bei denen wir politische Unterstützung benötigen, sehr schwer zu erledigen sind. Weiterhin galt es die Bezirksseniorenkonferenz 2013, die am 3. und 4. Juli 2013 im Hotel Sonnenblick in Bebra stattfinden wird, vorzubereiten. Wie schon oben dargestellt, haben wir das Motto „Erfahrung gestaltet Zukunft“ gewählt. Dass wir gemäß diesem Motto mit-gestalten wollen, bringen wir auch in unserem Leitantrag, den der Vorstand einstimmig beschlossen hat, zum Ausdruck. In der Hauptsache wollen wir mit dem Antrag bewirken, dass die Seniorenarbeit auf allen Ebenen, von den GdP-Kreisgruppen bis hin zum DGB, intensiviert wird. Da der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Kollege Stefan Kör­zell, als Gast erwartet wird, werden wir die Gelegenheit nutzen und den DGB auffordern sich endlich in der Seniorenbetreuung zu engagieren. Darüber hinaus galt es organi­satorische Angelegenheiten zu regeln und die 19 eingegangenen Anträge zu sichten. Zu erwähnen ist auch noch, dass die Direktionsgruppen Baden-Württemberg und Hannover mit den Kollegen Dieter Schneider und Jörg Krause zwei neue Senioren­beauftragte ernannt haben. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihnen. In diesem Sinne wünsche ich Euch alles Gute Euer Peter Schütrumpf Die GdP ist jetzt Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) Die BAGSO ist die Lobby der älteren Menschen in Deutschland. Unter ihrem Dach haben sich 100 Verbände und Gewerkschaften mit 13 Millionen älteren Menschen zusammengeschlossen. Die BAGSO vertritt deren Interessen gegenüber Politik, Wirt­schaft und Gesellschaft, wobei sie die nachfolgenden Generationen immer mit im Blick behält.
Die BAGSO ist die größte Interessenvertretung für die Anliegen älterer Menschen in Deutschland und erster Gesprächspartner der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund (ca. 8,5 Millionen Mitglieder). Die GdP konnte nur deshalb eine Mitgliedschaft in der BAGSO erwerben, weil sie satz­ungsgemäß Seniorenvertretungen auf Bundes- und Landesebenen sowie bei den Bezirken eingerichtet hat. Hingegen kann der Deutsche Gewerkschaftsbund, als großer Dachverband, bisher noch keine Mitgliedschaft oder Verbund mit der BASGO erreichen, solange dort Seniorenvertretungen noch nicht satzungsgemäß verankert sind. Die Seniorenvertretungen unserer GdP wollen in naher Zukunft erreichen, dass über gezielte Kongressanträge auch im DGB dieser Status installiert wird. Die BAGSO ist im Internet unter www.bagso.de zu erreichen. Unter dieser Internet­adresse kann auch ein Newsletter mit interessanten seniorenbezogenen Themen bestellt werden. Patientenrechtegesetz Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz werden die verstreuten Patientenrechte gebündelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Nachstehend die wichtigsten Neuerungen: Akteneinsicht: Ärzte müssen von nun an die Patientenakte offenlegen. Bisher konnten sich Patienten bei dieser Forderung nur auf den Bundesgerichtshof oder die Berufs­ordnung der Ärztekammer berufen. Eine solche Akteneinsicht kann nötig sein, um Behandlungsfehler zu belegen. Hilfe durch die Krankenkasse: Um den Verdacht auf Fehler zu prüfen, soll die Krankenkasse den Patienten unterstützen. Das tut sie gewöhnlich mit einem kostenlosen Gutachten. Will die Kasse keine Hilfe anbieten, muss sie das – anders als bisher – begründen. Patienten können auch die Ärztekammer nach einem Gutachten fragen oder selbst einen Experten auf eigene Rechnung beauftragen. Landet der Fall vor Gericht, wird der Richter meist einen externen Sachverständigen befragen. Die Kosten trägt dann der Unterliegende des Prozesses. IGeL-Leistungen auf der Arztrechnung: Ärzte müssen nun in Textform festhalten, welchen Betrag sie für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Rechnung stellen. Sonst muss der Patient nicht zahlen. IGeL sind Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht regulär erstatten, etwa die Glaukom-Diagnostik oder die Ultra­schalluntersuchung der Eierstöcke. Schnelle Kassenreaktion nach Antrag: Beantragt der Patient eine Leistung der Krankenkasse, etwa einen Rollstuhl oder eine Mutter-Kind-Kur, muss sie innerhalb von drei Wochen reagieren. Lässt sie den Antrag durch ein Gutachten prüfen, bleiben ihr fünf Wochen Zeit, bei zahnärztlichen Leistungen sechs Wochen. Meldet sich die Kasse nach Ablauf dieser Fristen nicht, gilt die Leistung als genehmigt. Bei einer Ablehnung können Patienten wie bisher Widerspruch einlegen. Nähere Informationen zum Patientenrechtegesetz sind auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit nachzulesen: www.bmg.bund.de
 
Pflegereform 2013 Die GdP hat in Kooperation mit dem DGB eine Broschüre zur Pflegereform 2013 erstellt. Die Broschüre ist im geschlossenen Bereich des Internetauftritts des GdP Bundes­vorstandes als Download abrufbar (Sachgebiete/Aufgaben / Abteilung I / Grundsatzpolitik/Tarif / Sozialpolitik / Infothek sowie im APS / Wissenswertes / Pflege und Pflegeversicherung / Die Pflegereform). Größere Bestellmengen können direkt beim DGB über das Bestellsystem zum Preis von 29 Cent pro Broschüre erworben werden: https://www.dgb-bestellservice.de/besysdgb/ Tipps zur Auswahl eines Pflegeheimes Bei der Suche nach einer geeigneten stationären Pflegeeinrichtung können sich Pflegebedürftige und Angehörige Hilfestellung u.a. im Internet einholen. Neben bestimm­ten persönlichen Vorlieben, wie z.B. räumliche Nähe zur Familie, können die Pflegenoten ein wichtiger Indikator für die Auswahl des richtigen Heimes sein. Einen ersten Eindruck über die Pflegequalität einer stationären Pflegeeinrichtung gewinnt Ihr über die Gesamt­note. Bei näherem Interesse für eine stationäre Pflegeeinrichtung kann man sich an den sogenannten „Bereichsnoten“ orientieren. Die Bereichsnoten geben Auskunft zu zentra­len Qualitätsbereichen einer Pflegeeinrichtung (z. B. Pflege und medizinische Ver­sorgung). Grundlage zur Ermittlung der Pflegenoten bilden bei den Pflegeheimen 82 Einzelkriterien, die mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet werden. Für einen detaillierten Vergleich von stationären Pflegeeinrichtungen ist eine Betrachtung der nachfolgenden sechs relevanten Pflegekriterien empfehlenswert: Nr.                                    Kriterium 7      Werden erforderliche Dekubitus(„Wundliegen“)-Prophylaxen durchgeführt? 15        Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? 18        Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? 20     Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung? 23     Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz bzw. mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt? 26     Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt? Diese relevanten Pflegekriterien sind für das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner von zentraler Bedeutung. Sie geben wichtige Hinweise zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung und leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Beantwortung der Fragen nach dem Wohlbefinden und der Lebensqualität. Weitere Informationen unter: www.pflegenoten.de Wissenswerte Internetadressen

Das Dienstleistungszentrum (DLZ) des Bundesverwaltungsamtes in Köln hat im Internet eine Informationsseite eingerichtet. Hier können Hinweise und Auskünfte, z.B. über Beihilfe, Bezüge, Kindergeld, Reisekosten und vieles mehr, abgerufen werden:

  www.dienstleistungszentrum.de Für die Gesundheit des Menschen: In diesem Internetportal finden sich hilfreiche, unab­hängige Informationen aus den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Naturheilkunde. www.zentrum-der-gesundheit.de Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befinden sich im Bereich „ÄLTERE MENSCHEN“ wichtige Hinweise und Informationen. www.bmfsfj.de Arzneimittel-Informationssystem: In Deutschland ist eine öffentliche Datenbank zu klinischen Arzneimittelstudien gestartet. Über die Schaltfläche „für medizinische Laien“ können u.a. Informationen eingeholt werden über:
  • Arzneimittelname
  • Darreichungsform
  • Zulassungsinhaber
  • Zulassungsnummer
  • Angaben zur Verkehrsfähigkeit
  • Gebrauchsinformation (Packungsbeilage)
  • Fachinformation
  • Öffentliche Beurteilungsberichte
www.pharmnet-bund.de Weitere Hilfen im Alltag Interessante Informationen findet Ihr bei Eurer Kommune (Sozialamt, Amt für Altenhilfe, Amt für bürgerschaftliche Dienste etc.), den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände oder anderen Beratungsstellen, wie z.B. den regionalen Pflegestützpunkten. Zahlreiche weitere gute Informationen bieten die Verbraucherzentralen im Internet an. Zu den kostenpflichtigen, aber empfehlenswerten Angeboten gehören die Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ und „Ambulante Pflegedienste“, bestellbar unter Telefon 0211 / 38 09 55 5 oder www.vzbv.de. Eine Liste der Freiwilligenagenturen und der ehrenamtlich organisierten Nachbar­schaftshilfen erhaltet Ihr bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen. www.bagfa.de Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums beantwortet Eure Fragen zur Pflegeversicherung unter Telefon 01805 / 99 66 03 oder unter www.bmg.bund.de. Informationen über Anbieter, Preise und Funktionsweise von Notrufsicherungen sind über den Bundesverband Hausnotruf erhältlich: www.bv-hausnotruf.de pdf Senioren-Info 1/2013 zum ausdrucken
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