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„Starke-Familien-Gesetz“

Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen

Mit dem am 1. Juli 2019 in Kraft getretenen „Starke-Familien-Gesetz“ werden Familien mit kleinen Einkommen stärker finanziell unterstützt.

Der Kinderzuschlag (KiZ) wurde neu gestaltet und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche verbessert. Der KiZ wirkt wie ein Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen und wurde bis auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Wichtig: Er wurde für Alleinerziehende geöffnet und die Antragstellung deutlich vereinfacht.

  • Die entsprechende DGB-Information gibt es hier.
  • Zum Starke-Familien-Checkheft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht es hier.
  • Die Infobroschüre für die Beratung von Familien mit kleinen Einkommen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es hier zum Download.
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